Der Bundesrat schlägt Änderungen des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vor. Damit soll u.a. der “Tatbeweis” eingeführt werden, indem auf die Darlegung des Gewissenskonflikts verzichtet wird. Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, soll es ausreichen, dass der Gesuchsteller erklärt, zur Leistung von Zivildienst bereit zu sein, weil er den Militärdienst mit seine Gewissen nicht vereinbaren kann, und dass er bereit ist, den Dienst nach den Vorschriften des Gesetzes zu leisten und die damit verbundenen Pflichten auf sich zu nehmen. Der Faktor 1,5 zur Berechnung der Dauer des Zivildienstes wird beibehalten.