Tatbeweis” beim Zivildienst vorgeschlagen

Der Bun­desrat schlägt Änderun­gen des Bun­des­ge­set­zes über den zivilen Ersatz­di­enst (ZDG) und des Bun­des­ge­set­zes über die Wehrpflichter­satz­ab­gabe (WPEG) vor. Damit soll u.a. der “Tat­be­weis” einge­führt wer­den, indem auf die Dar­legung des Gewis­senskon­flik­ts verzichtet wird. Um zum Zivil­dienst zuge­lassen zu wer­den, soll es aus­re­ichen, dass der Gesuch­steller erk­lärt, zur Leis­tung von Zivil­dienst bere­it zu sein, weil er den Mil­itär­di­enst mit seine Gewis­sen nicht vere­in­baren kann, und dass er bere­it ist, den Dienst nach den Vorschriften des Geset­zes zu leis­ten und die damit ver­bun­de­nen Pflicht­en auf sich zu nehmen. Der Fak­tor 1,5 zur Berech­nung der Dauer des Zivil­dien­stes wird beibehalten.