Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems verabschiedet. Der Bundesrat schlägt zudem eine Änderung des BankG — die nach ihrer Verabschiedung sofort in Kraft treten sollen — mit fünf Sofortmassnahmen zur Stärkung des Einlegerschutzes vor (Pressemitteilung).
Zur Stärkung des Einlegerschutzes schlägt die entsprechende Botschaft vor,
1. Anhebung der Höhe der geschützten Einlagen auf CHF 100’000;
2. Pflicht der Banken, ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden (die Mehrheit der Banken erfülle diese Anforderung schon heute;
3. grosszügigere Sofortauszahlung von gesicherten Einlagen aus Mitteln der Bank (heute CHF 5000, BankG 37a);
4. Anhebung der Systemobergrenze von auf CHF 6 Mia. (heute CHF 4 Mia.; BankG 37a III);
5. gesonderte Privilegierung von Einlagen bei Vorsorgestiftungen.
Das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems enthält den Bundesbeschluss über einen Kredit für die Rekapitalisierung der UBS.
Aus der Botschaft:
“Vor diesem Hintergrund haben der Bundesrat, die SNB und die EBK ein Massnahmenpaket erarbeitet, in dessen Zentrum die Stabilisierung der UBS AG steht. Damit wird das Ziel verfolgt, die Funktionsfähigkeit des gesamten schweizerischen Finanzsystems nachhaltig sicherzustellen. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat eine rasch wirkende Verstärkung des Einlegerschutzes. Flankiert wird dieses Paket von Regulierungs- und Aufsichtsmassnahmen bezüglich der Entschädigungssysteme durch eine entsprechende Anreicherung der laufenden Aktienrechtsrevision sowie spezifische von der EBK zu treffende Vorkehrungen für die Finanzbranche im Allgemeinen und die UBS AG im Besonderen. Im Weiteren wird die EBK bereits im November 2008 gegenüber den beiden Grossbanken strengere Eigenmittelvorschriften erlassen. Im Frühjahr 2009 will der Bundesrat dem Parlament ausserdem eine grundlegende Revision des Einlagensicherungssystems unterbreiten. Schliesslich hat er sich bereit erklärt, im Bedarfsfall für neue mittelfristige Bankverbindlichkeiten von Schweizer Banken auf dem Kapitalmarkt zu garantieren (…).”