Botschaften zum Massnahmenpaket Finanzsystem verabschiedet

Der Bun­desrat hat gestern die Botschaft zum Mass­nah­men­paket zur Stärkung des schweiz­erischen Finanzsys­tems ver­ab­schiedet. Der Bun­desrat schlägt zudem eine Änderung des BankG — die nach ihrer Ver­ab­schiedung sofort in Kraft treten sollen — mit fünf Sofort­mass­nah­men zur Stärkung des Ein­legerschutzes vor (Pressemit­teilung).

Zur Stärkung des Ein­legerschutzes schlägt die entsprechende Botschaft vor,
1. Anhebung der Höhe der geschützten Ein­la­gen auf CHF 100’000;
2. Pflicht der Banken, ständig inländisch gedeck­te Forderun­gen oder übrige in der Schweiz bele­gene Aktiv­en zu hal­ten, in Abhängigkeit der priv­i­legierten Ein­la­gen ihrer Kundin­nen und Kun­den (die Mehrheit der Banken erfülle diese Anforderung schon heute;
3. grosszügigere Sofor­t­auszahlung von gesicherten Ein­la­gen aus Mit­teln der Bank (heute CHF 5000, BankG 37a);
4. Anhebung der Sys­te­mober­gren­ze von auf CHF 6 Mia. (heute CHF 4 Mia.; BankG 37a III);
5. geson­derte Priv­i­legierung von Ein­la­gen bei Vorsorgestiftungen.

Das Mass­nah­men­paket zur Stärkung des schweiz­erischen Finanzsys­tems enthält den Bun­des­beschluss über einen Kred­it für die Rekap­i­tal­isierung der UBS

Aus der Botschaft: 

Vor diesem Hin­ter­grund haben der Bun­desrat, die SNB und die EBK ein Mass­nah­men­paket erar­beit­et, in dessen Zen­trum die Sta­bil­isierung der UBS AG ste­ht. Damit wird das Ziel ver­fol­gt, die Funk­tions­fähigkeit des gesamten schweiz­erischen Finanzsys­tems nach­haltig sicherzustellen. Gle­ichzeit­ig beschloss der Bun­desrat eine rasch wirk­ende Ver­stärkung des Ein­legerschutzes. Flankiert wird dieses Paket von Reg­ulierungs- und Auf­sichts­mass­nah­men bezüglich der Entschädi­gungssys­teme durch eine entsprechende Anre­icherung der laufend­en Aktien­recht­sre­vi­sion sowie spez­i­fis­che von der EBK zu tre­f­fende Vorkehrun­gen für die Finanzbranche im All­ge­meinen und die UBS AG im Beson­deren. Im Weit­eren wird die EBK bere­its im Novem­ber 2008 gegenüber den bei­den Gross­banken stren­gere Eigen­mit­telvorschriften erlassen. Im Früh­jahr 2009 will der Bun­desrat dem Par­la­ment ausser­dem eine grundle­gende Revi­sion des Ein­la­gen­sicherungssys­tems unter­bre­it­en. Schliesslich hat er sich bere­it erk­lärt, im Bedarfs­fall für neue mit­tel­fristige Bankverbindlichkeit­en von Schweiz­er Banken auf dem Kap­i­tal­markt zu garantieren (…).”