Entwurf: bedingter Rückzug von Volksinitiativen

Die Staat­spoli­tis­che Kom­mis­sion des Stän­der­ates legt mit ihrem Bericht vom 12. Mai 2009, der gestern im Bun­des­blatt veröf­fentlicht wurde, einen Entwurf für eine Änderung des Bun­des­ge­set­zes über die poli­tis­chen Rechte vor. 

Darin soll die Möglichkeit geschaf­fen wer­den, Volksini­tia­tiv­en bed­ingt zurück­zuziehen, um fol­gen­dem Prob­lem zu begeg­nen: Wenn das Par­la­ment als Reak­tion auf eine Volksini­tia­tive einen indi­rek­ten Gegen­vorschlag erar­beit­et, kann das Ini­tia­tivkomi­tee die Ini­tia­tive zurückziehen. Oft enthal­ten solche indi­rek­ten Gegen­vorschläge aber eine Klausel, wonach sie nicht pub­liziert wer­den, bevor die Volksini­tia­tive zurück­ge­zo­gen wor­den ist. Vorher begin­nt aber die Ref­er­en­dums­frist für den indi­rek­ten Gegen­vorschlag nicht. Das Komit­tee muss deshalb über einen Rück­zug ihrer Ini­tia­tive entschei­den, bevor es das Schick­sal des indi­rek­ten Gegen­vorschlags abschätzen kann. Um dies zu ver­mei­den, sollen Ini­tia­tivkomi­tees die Möglichkeit erhal­ten, die Ini­tia­tive unter der Bedin­gung zurückziehen, dass der indi­rek­te Gegen­vorschlag in Kraft tritt.