Die Staatspolitische Kommission des Ständerates legt mit ihrem Bericht vom 12. Mai 2009, der gestern im Bundesblatt veröffentlicht wurde, einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor.
Darin soll die Möglichkeit geschaffen werden, Volksinitiativen bedingt zurückzuziehen, um folgendem Problem zu begegnen: Wenn das Parlament als Reaktion auf eine Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, kann das Initiativkomitee die Initiative zurückziehen. Oft enthalten solche indirekten Gegenvorschläge aber eine Klausel, wonach sie nicht publiziert werden, bevor die Volksinitiative zurückgezogen worden ist. Vorher beginnt aber die Referendumsfrist für den indirekten Gegenvorschlag nicht. Das Komittee muss deshalb über einen Rückzug ihrer Initiative entscheiden, bevor es das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags abschätzen kann. Um dies zu vermeiden, sollen Initiativkomitees die Möglichkeit erhalten, die Initiative unter der Bedingung zurückziehen, dass der indirekte Gegenvorschlag in Kraft tritt.