Die Räte haben das revidierte Mehrwertsteuergesetz (vgl. Botschaft und die Entwürfe A und B verabschiedet. Laut der Medienmitteilung setzen die “zuständigen Stellen beim Bund setzen nun alles daran, damit der Übergang zum neuen Gesetz am 1. Januar 2010 reibungslos verläuft.”
Die Änderungen betreffen vor allem folgende Punkte:
“Dank der Reform nimmt der administrative Aufwand für alle Unternehmen um rund 10 Prozent ab. Den Unternehmen bereitet heute die korrekte Berechnung der Vorsteuer, die sie in ihrer MWST-Abrechnung abziehen dürfen, grosse Schwierigkeiten. Künftig wird diese Berechnung wesentlich vereinfacht, da die Vorsteuer für Verpflegung und Getränke vollständig abziehbar ist. Auch das ausgeweitete und deutlich vereinfachte Verfahren zur freiwilligen Versteuerung von ausgenommenen Leistungen vereinfacht die Abrechnung der MWST wesentlich. Künftig wird hier auf ein Bewilligungsverfahren der Verwaltung verzichtet. Zudem können neue Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode anwenden. Besonders entlastet wird im Weiteren das Autogewerbe, da ein so genannter “fiktiver Vorsteuerabzug” die komplexe Margenbesteuerung beim Occasionshandel ablöst.”