Revidiertes Mehrwertsteuergesetz verabschiedet

Die Räte haben das rev­i­dierte Mehrw­ert­s­teuerge­setz (vgl. Botschaft und die Entwürfe A und B ver­ab­schiedet. Laut der Medi­en­mit­teilung set­zen die “zuständi­gen Stellen beim Bund set­zen nun alles daran, damit der Über­gang zum neuen Gesetz am 1. Jan­u­ar 2010 rei­bungs­los verläuft.”

Die Änderun­gen betr­e­f­fen vor allem fol­gende Punkte: 

Dank der Reform nimmt der admin­is­tra­tive Aufwand für alle Unternehmen um rund 10 Prozent ab. Den Unternehmen bere­it­et heute die kor­rek­te Berech­nung der Vors­teuer, die sie in ihrer MWST-Abrech­nung abziehen dür­fen, grosse Schwierigkeit­en. Kün­ftig wird diese Berech­nung wesentlich vere­in­facht, da die Vors­teuer für Verpfle­gung und Getränke voll­ständig abziehbar ist. Auch das aus­geweit­ete und deut­lich vere­in­fachte Ver­fahren zur frei­willi­gen Ver­s­teuerung von ausgenomme­nen Leis­tun­gen vere­in­facht die Abrech­nung der MWST wesentlich. Kün­ftig wird hier auf ein Bewil­li­gungsver­fahren der Ver­wal­tung verzichtet. Zudem kön­nen neue Unternehmen bis zu einem Jahre­sum­satz von 5 Mil­lio­nen Franken eine vere­in­fachte MWST-Abrech­nungsmeth­ode anwen­den. Beson­ders ent­lastet wird im Weit­eren das Auto­gewerbe, da ein so genan­nter “fik­tiv­er Vors­teuer­abzug” die kom­plexe Mar­genbesteuerung beim Occa­sion­shan­del ablöst.”