Mit der Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeführt. Ausländische Unternehmen müssen die in der Schweiz üblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Das SECO stellt deshalb unter www.entsendung.ch eine neue Webseite zur Verfügung, die über “alle Aspekte der Entsendung und Flankierenden Massnahmen” (so die Medienmitteilung) informiert.