Wie die NZZ gestern berichtete (u.a. unter Berufung auf eine Publikation von Rachel Engisch im Jusletter v. 22. Juni 2009), unterliegen Kunsthändler nicht dem GwG, was an sich dazu führen könne, dass Schwarzgeld im Kunsthandel gewaschen wird (etwa indem der Verkäufer eines Kunstgegenstands dem späteren Ersteigerer vor der Versteigerung Schwarzgeld übergibt und der Empfänger den Gegenstand darauf zu einem überhöhten Preis ersteigert). Experten sind sich aber offenbar nicht einig in der Frage, ob sich der schweizerische Kunstmarkt tatsächlich für Geldwäsche eignet.