Für Geldwäsche anfälliger Kunsthandel?

Wie die NZZ gestern berichtete (u.a. unter Beru­fung auf eine Pub­lika­tion von Rachel Engisch im Juslet­ter v. 22. Juni 2009), unter­liegen Kun­sthändler nicht dem GwG, was an sich dazu führen könne, dass Schwarzgeld im Kun­sthandel gewaschen wird (etwa indem der Verkäufer eines Kun­st­ge­gen­stands dem späteren Ersteiger­er vor der Ver­steigerung Schwarzgeld übergibt und der Empfänger den Gegen­stand darauf zu einem über­höht­en Preis ersteigert). Experten sind sich aber offen­bar nicht einig in der Frage, ob sich der schweiz­erische Kun­st­markt tat­säch­lich für Geld­wäsche eignet.