Geplant sind drei Revisionen des Luftfahrtgesetzes (LFG). Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf der 1. Revision
“[…] werden Leitsätze des Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahr 2004 umgesetzt. Weiter werden präzisere Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit des BAZL geschaffen und das Luftfahrtgesetz an das heutige rechtliche Umfeld angepasst.”
(aus der Botschaft)
Diese Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Schaffung von Grundlagen für die Definition von Normen, die über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen und den aktuellen Stand der Technik (best practice) widerspiegeln;
- Abschaffung der Luftfahrtkommission (die seit Ende 2004 sistiert ist; vgl. dazu die NZZ);
- Es werden Grundsätze für die Gebührenerhebung auf Flugplätzen festgelegt;
- Aufhebung der Quersubventionierung zwischen Landesflughäfen und anderen Flugplätzen und Einteilung der Flugplätze in Kategorien nach flugsicherungstechnischen Grundsätzen;
- der Bund soll ermächtigt werden, Ertragsausfälle der Skyguide im Ausland temporär zu übernehmen:
- Finanzierung neuer Stellen im BAZL und Erhöhung des Kostendeckungsgrades
- des BAZL durch eine neuen Aufsichtsabgabe;
- Straffung des Verfahrens der Flugunfalluntersuchung; Schaffung der Möglichkeit, die Untersuchungsbehörden für Flugunfälle und Unfälle im Landverkehr zusammenzulegen;
- die Skyguide soll Tochtergesellschaften gründen dürfen; Festlegung der strategischen Ziele von Skyguide durch den Bundesrat auf Gesetzesstufe;
- das BAZL wird ermächtigt, durch Amtsverordnung administrative und technische Vorschriften zu erlassen;
- Regelung von Landungen ausserhalb von Flugplätzen in einer Verordnung (statt Bewilligung im Einzelfall);
- Aufhebung der Bestimmungen über die Schweizerische Luftverkehrsschule.