Revision I des Luftfahrtgesetzes

Geplant sind drei Revi­sio­nen des Luft­fahrt­ge­set­zes (LFG). Mit dem jet­zt vor­liegen­den Entwurf der 1. Revision

[…] wer­den Leit­sätze des Berichts über die Luft­fahrt­poli­tik der Schweiz aus dem Jahr 2004 umge­set­zt. Weit­er wer­den präzis­ere Rechts­grund­la­gen für die Auf­sicht­stätigkeit des BAZL geschaf­fen und das Luft­fahrt­ge­setz an das heutige rechtliche Umfeld angepasst.”

(aus der Botschaft)

Diese Änderun­gen betr­e­f­fen fol­gende Punkte:

  • Schaf­fung von Grund­la­gen für die Def­i­n­i­tion von Nor­men, die über die anerkan­nten Regeln der Tech­nik hin­aus­ge­hen und den aktuellen Stand der Tech­nik (best prac­tice) widerspiegeln;
  • Abschaf­fung der Luft­fahrtkom­mis­sion (die seit Ende 2004 sistiert ist; vgl. dazu die NZZ);
  • Es wer­den Grund­sätze für die Gebühren­er­he­bung auf Flug­plätzen festgelegt;
  • Aufhe­bung der Quer­sub­ven­tion­ierung zwis­chen Lan­des­flughäfen und anderen Flug­plätzen und Ein­teilung der Flug­plätze in Kat­e­gorien nach flugsicherung­stech­nis­chen Grundsätzen;
  • der Bund soll ermächtigt wer­den, Ertragsaus­fälle der Skyguide im Aus­land tem­porär zu übernehmen:
  • Finanzierung neuer Stellen im BAZL und Erhöhung des Kostendeckungsgrades
  • des BAZL durch eine neuen Aufsichtsabgabe;
  • Straf­fung des Ver­fahrens der Flu­gun­fal­lun­ter­suchung; Schaf­fung der Möglichkeit, die Unter­suchungs­be­hör­den für Flu­gun­fälle und Unfälle im Land­verkehr zusammenzulegen;
  • die Skyguide soll Tochterge­sellschaften grün­den dür­fen; Fes­tle­gung der strate­gis­chen Ziele von Skyguide durch den Bun­desrat auf Gesetzesstufe;
  • das BAZL wird ermächtigt, durch Amtsverord­nung admin­is­tra­tive und tech­nis­che Vorschriften zu erlassen;
  • Regelung von Lan­dun­gen ausser­halb von Flug­plätzen in ein­er Verord­nung (statt Bewil­li­gung im Einzelfall);
  • Aufhe­bung der Bes­tim­mungen über die Schweiz­erische Luftverkehrsschule.