Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Die Änderungen betreffen gemäss Medienmitteilung:
“Kanton Bern: Aufhebung der Amtsbezirksgarantie im Rahmen der kantonalen Wahlkreisreform 2010;
Kanton Thurgau: Anpassung der Unvereinbarkeitsbestimmungen bei Behördenwahlen;
Kanton Waadt: Verschiebung der Umsetzung des doppelten Instanzenzugs in Zivil- und Strafsachen; Schutz vor Passivrauchen; Anpassung des Wahlverfahrens für die beisitzenden Richter der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts;
Kanton Genf: Einführung eines obligatorischen Referendums bei künftigen Gesetzesänderungen, die im Zusammenhang mit dem Mieterschutz stehen; Führung des Staatshaushalts;
Kanton Jura: Umsetzung der neuen Straf- und der neuen Zivilprozessordnung des Bundes.”