4A_160/2009: Schiedsklausel bei Durchgriff

Das BGer hielt fest, dass im Fall eines Durch­griffs durch eine Gesellschaft auf einen Aktionär (zB die Mut­terge­sellschaft) der Aktionär an eine mit der Tochter vere­in­barte Schied­sklausel gebun­den ist:

Nach bun­des­gerichtlich­er Prax­is ist es bei wirtschaftlich­er Iden­tität zweier Gesellschaften (oder ein­er natür­lichen Per­son und ein­er Gesellschaft) zuläs­sig, die rechtliche Selb­ständigkeit auss­er Acht zu lassen und vom einen Rechtssub­jekt auf das andere “durchzu­greifen”, wenn die Beru­fung auf die Selb­ständigkeit des einen oder des anderen Rechtssub­jek­ts rechtsmiss­bräuch­lich ist (…). Wo durch­griff­s­rechtlich die Selb­ständigkeit der Tochterge­sellschaft als juris­tis­ch­er Per­son verneint wird, recht­fer­tigt sich im All­ge­meinen, die Verbindlichkeit der Schied­sklausel ohne weit­eres auf die Mut­terge­sellschaft auszudehnen, weil hier die Ver­tragswirkun­gen gle­ich­sam ver­lagert wer­den (…). Diese Über­legun­gen gel­ten auch, wenn hin­ter dem soge­nan­nten “cor­po­rate veil” ein Aktionär ste­ht, auf welchen durchge­grif­f­en wird (…).”