Der Bundesrat hat einen Entwurf zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und eine zugehörige Botschaft verabschiedet. Das Präventionsgesetz soll die Steuerung von Präventions‑, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen verbessern sowie der Verknappung personeller und finanzieller Ressourcen im Bereich der kurativen Medizin entgegenwirken.
Der Gesetzesentwurf enthält keine spezifischen Massnahmen, sondern regelt insbesondere:
• neue Steuerungs- und Koordinationsinstrumente, wie z.B. von Bund und Kantonen gemeinsam definierte nationale Ziele;
• die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
• Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität und zur Förderung der Wirksamkeit von Präventions‑, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen;
• die Organisation und Finanzierung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung, dem neuem Kompetenzzentrum auf Bundesebene;
• die Rahmenbedingungen für die Verwendung des KVG-Prämienzuschlags und der Tabakpräventionsabgabe;
• die Finanzhilfen an nicht-staatliche Organisationen;
• die Förderung der Forschung sowie der Aus- und Weiterbildung;
die Gesundheitsberichterstattung und die Harmonisierung der Datenerhebung.