Entwurf für Präventionsgesetz

Der Bun­desrat hat einen Entwurf zum Bun­des­ge­setz über Präven­tion und Gesund­heits­förderung (Präven­tion­s­ge­setz) und eine zuge­hörige Botschaft ver­ab­schiedet. Das Präven­tion­s­ge­setz soll die Steuerung von Präventions‑, Gesund­heits­förderungs- und Früherken­nungs­mass­nah­men verbessern sowie der Verk­nap­pung per­son­eller und finanzieller Ressourcen im Bere­ich der kura­tiv­en Medi­zin entgegenwirken.

Der Geset­ze­sen­twurf enthält keine spez­i­fis­chen Mass­nah­men, son­dern regelt insbesondere:

• neue Steuerungs- und Koor­di­na­tion­sin­stru­mente, wie z.B. von Bund und Kan­to­nen gemein­sam definierte nationale Ziele;
• die Auf­gaben­teilung zwis­chen Bund und Kan­to­nen;
• Mass­nah­men zur Sich­er­stel­lung der Qual­ität und zur Förderung der Wirk­samkeit von Präventions‑, Gesund­heits­förderungs- und Früherken­nungs­mass­nah­men;
• die Organ­i­sa­tion und Finanzierung des Schweiz­erischen Insti­tuts für Präven­tion und Gesund­heits­förderung, dem neuem Kom­pe­tenzzen­trum auf Bun­de­sebene;
• die Rah­menbe­din­gun­gen für die Ver­wen­dung des KVG-Prämien­zuschlags und der Tabakpräven­tion­s­ab­gabe;
• die Finanzhil­fen an nicht-staatliche Organ­i­sa­tio­nen;
• die Förderung der Forschung sowie der Aus- und Weit­er­bil­dung;
die Gesund­heits­berichter­stat­tung und die Har­mon­isierung der Datenerhebung.