Der Bundesrat hat die Botschaft für ein Gesetz über Unternehmens Identifikationsnummer (UIDG) vorgelegt. Art. 1 des Entwurfs hat das Gesetz folgenden Zweck:
“Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sollen Unternehmen eindeutig identifiziert werden, damit Informationen in administrativen und statistischen Prozessen einfach und sicher ausgetauscht werden können.”
Aus der Botschaft:
“Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist eine eindeutige und unveränderliche Nummer, die jedem einzelnen Unternehmen zugeteilt wird und alle bestehenden Unternehmensidentifikatoren der öffentlichen Verwaltung ersetzt. Für die Zuweisung, Führung und Verwendung der UID wird ein Register (UID-Register) aufgebaut. Dieses enthält jedoch nur die für die Identifikation erforderlichen Informationen über die Unternehmen und löst keines der bestehenden offiziellen Register wie das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab. Um eine breite Anwendung zu ermöglichen, wird ein Teil des UID-Registers öffentlich zugänglich sein. Durch verschiedene Einschränkungen bezüglich des Registerinhaltes sowie der Abfrage- und Suchmöglichkeiten wird der Datenschutz gewährleistet und ein «gläsernes Unternehmen» verhindert.”