Finanzmarktstrategie: Massnahmen des Bundesrates gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

Der Bun­desrat richtet seine Finanz­mark­t­strate­gie kün­ftig auf die Ver­wal­tung von ver­s­teuerten Ver­mö­gen aus. Bere­its am 16. Dezem­ber 2009 wurde eine entsprechende Strate­gie gegen die Annahme unver­s­teuert­er Gelder aus dem Aus­land ver­ab­schiedet (vgl. Bericht “Strate­gis­che Stoss­rich­tun­gen für die Finanz­mark­t­poli­tik der Schweiz”). Die Mass­nah­men zur Umset­zung dieser Strate­gie hat der Bun­desrat vorgestern konkretisiert, wie er in ein­er Medi­en­mit­teilung informiert.

So hat der Bun­desrat das EFD beauf­tragt, die neue Amt­shil­fe­poli­tik weit­er­hin kon­se­quent und rasch umzuset­zen. Zudem will er die Reg­u­lar­isierung unver­s­teuert­er Ver­mö­gen unter Wahrung der Pri­vat­sphäre regeln. Der Bun­desrat befür­wortet eine weit­ge­hende Koop­er­a­tion bei Steuerde­lik­ten, den “gläser­nen Bürg­er” im Sinne eines automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausches hinge­gen lehnt er ab. Schliesslich will der Bun­desrat die Möglichkeit­en für einen verbesserten Mark­tzutritt bei Einzel­staat­en und der EU weit­er ver­tiefen. Die Möglichkeit des Abschlusses eines umfassenden Dien­stleis­tungsabkom­mens mit der EU zur Verbesserung des Mark­tzu­gangs wurde vom Bun­desrat ver­wor­fen. Die rechtlichen und insti­tu­tionellen Unter­schiede zwis­chen der Schweiz und der EU, ins­beson­dere im Infra­struk­turbere­ich, wür­den zu kom­plex­en und lang­wieri­gen Ver­hand­lun­gen führen.

Siehe auch die Berichter­stat­tung der NZZ.