Übernahmerecht: Rundschreiben Nr. 1 (Rückkaufprogramme)

Die Über­nah­mekom­mis­sion hat heute das UEK-Rund­schreiben Nr. 1: Rück­kauf­pro­gramme (zum PDF-Doku­ment) vom 26. Feb­ru­ar 2010 pub­liziert, das die aktuell gel­tende Mit­teilung Nr. 1 vom 28. März 2000 erset­zt. Das Rund­schreiben Nr. 1 ist anwend­bar auf Rück­kauf­pro­gramme, deren Freis­tel­lung nach dem 31. Mai 2010 erfol­gt. Die Bes­tim­mungen zur Mel­dung von Transak­tio­nen sind bere­its ab dem 1. Juni 2010 auf alle laufend­en Rück­kauf­pro­gramme anwendbar.

Fern­er informiert die UEK heute, dass eine Arbeits­gruppe einge­set­zt wurde, um die Rück­kauf­pro­gramme auf der zweit­er Han­del­slin­ie zu unter­suchen. Die Arbeits­gruppe hat ein Auk­tion­s­mod­ell erar­beit­et, das kün­ftig für Rück­kauf­pro­gramme die sep­a­rate Han­del­slin­ie in ihrer heuti­gen Form erset­zen soll. Die Über­nah­mekom­mis­sion führt hierzu ab heute eine Vernehm­las­sung durch.