Die Übernahmekommission hat heute das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme (zum PDF-Dokument) vom 26. Februar 2010 publiziert, das die aktuell geltende Mitteilung Nr. 1 vom 28. März 2000 ersetzt. Das Rundschreiben Nr. 1 ist anwendbar auf Rückkaufprogramme, deren Freistellung nach dem 31. Mai 2010 erfolgt. Die Bestimmungen zur Meldung von Transaktionen sind bereits ab dem 1. Juni 2010 auf alle laufenden Rückkaufprogramme anwendbar.
Ferner informiert die UEK heute, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um die Rückkaufprogramme auf der zweiter Handelslinie zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe hat ein Auktionsmodell erarbeitet, das künftig für Rückkaufprogramme die separate Handelslinie in ihrer heutigen Form ersetzen soll. Die Übernahmekommission führt hierzu ab heute eine Vernehmlassung durch.