Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 die Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes im Bankengesetz verabschiedet.
Das bis Ende 2010 geltende Dringlichkeitsrecht soll damit dauerhaft im Bankengesetz verankert werden. Zudem werden die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Bestimmungen im Bankengesetz aufgenommen.
Ferner soll in einem gesonderten Erlass die bis zum 31. Dezember 2010 befristete dringlich erklärte Gesetzesänderung zur Verstärkung des Einlegerschutzes bis zum Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes, längstens aber um ein Jahr, verlängert werden. Damit wird verhindert, dass der Schutz der Einleger ab 1. Januar 2011 wieder auf das vor Dezember 2008 bestehende Niveau zurückfällt.