Bundesrat: Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes

Der Bun­desrat hat am 12. Mai 2010 die Botschaft zur Revi­sion des Ein­legerschutzes im Bankenge­setz verabschiedet.

Das bis Ende 2010 gel­tende Dringlichkeit­srecht soll damit dauer­haft im Bankenge­setz ver­ankert wer­den. Zudem wer­den die in der Vernehm­las­sung unbe­strit­ten gebliebe­nen Bes­tim­mungen im Bankenge­setz aufgenommen.

Fern­er soll in einem geson­derten Erlass die bis zum 31. Dezem­ber 2010 befris­tete dringlich erk­lärte Geset­zesän­derung zur Ver­stärkung des Ein­legerschutzes bis zum Inkraft­treten der Revi­sion des Bankenge­set­zes, läng­stens aber um ein Jahr, ver­längert wer­den. Damit wird ver­hin­dert, dass der Schutz der Ein­leger ab 1. Jan­u­ar 2011 wieder auf das vor Dezem­ber 2008 beste­hende Niveau zurückfällt.