Die Frist für ein Referendum gegen das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer(UIDG)beginnt heute; sie dauert bis zum 7. Oktober 2010.
Das UIDG (s. Entwurf, pdf) sieht vor, Unternehmen, Selbständigerwerbenden, landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungsstellen eine eindeutige und unveränderliche Identifikationsnummer zuzuteilen. Dadurch sollen die Abläufe innerhalb der öffentlichen Verwaltung (Bund, Kantone und Gemeinden) udn die Kontakte zwischen Verwaltung und Unternehmen vereinfacht werden. Das UIDG regelt die Verwendung und Zuweisung der UID, die Führung und Verwendung des Unternehmens-Identifikationsregisters (UID-Register) und Aspekte des Datenschutzes im Zusammenhang mit der UID und dem UID-Register.