BG über die Unternehmens-Identifikationsnummer: Referendumsfrist

Die Frist für ein Ref­er­en­dum gegen das Bun­des­ge­setz über die Unternehmens-Identifikationsnummer(UIDG)beginnt heute; sie dauert bis zum 7. Okto­ber 2010. 

Das UIDG (s. Entwurf, pdf) sieht vor, Unternehmen, Selb­ständi­ger­wer­ben­den, land­wirtschaftlichen Betrieben und Ver­wal­tungsstellen eine ein­deutige und unverän­der­liche Iden­ti­fika­tion­snum­mer zuzuteilen. Dadurch sollen die Abläufe inner­halb der öffentlichen Ver­wal­tung (Bund, Kan­tone und Gemein­den) udn die Kon­tak­te zwis­chen Ver­wal­tung und Unternehmen vere­in­facht wer­den. Das UIDG regelt die Ver­wen­dung und Zuweisung der UID, die Führung und Ver­wen­dung des Unternehmens-Iden­ti­fika­tion­sreg­is­ters (UID-Reg­is­ter) und Aspek­te des Daten­schutzes im Zusam­men­hang mit der UID und dem UID-Register.