In Zivil- und Strafverfahren sowie in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden die Behörden ab nächstem Jahr Eingaben auch in elektronischer Form entgegennehmen und behandeln. Der Bundesrat hat kürzlich die Übermittlungsverordnung, die die Modalitäten des elektronischen Verkehrs regelt, auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Die Übermittlungsverordnung bestimmt u.a., dass Eingaben an eine Behörde sowie die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Entscheiden und anderen Mitteilungen über eine anerkannte Plattform übermittelt werden.
Sodann hat der Bundesrat die geltende Verordnung, welche die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens regelt, angepasst sowie eine neue Verordnung über die — hauptsächlich redaktionellen — Anpassungen von Verordnungen an die Zivilprozessordnung verabschiedet und die Gebührenverordnung zum SchKG punktuell geändert.
- Medienmitteilung des EJPD | Weitere Informationen zur “elektronischen Übermittlung”
- Übermittlungsverordnung
- Erläuterungen zur Verordnungen über die elektronische Übermittlung
- Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
- Verordnung über die Anpassung von Verordnungen an die Schweizerische Zivilprozessordnung