Elektronischer Verkehr mit Behörden: Zivil- & Strafverfahren sowie SchKG-Sachen per 1.1.2011 / Änderung SchKG-Gebührenverordnung

In Ziv­il- und Strafver­fahren sowie in Schuld­be­trei­bungs- und Konkursver­fahren wer­den die Behör­den ab näch­stem Jahr Eingaben auch in elek­tro­n­is­ch­er Form ent­ge­gen­nehmen und behan­deln. Der Bun­desrat hat kür­zlich die Über­mit­tlungsverord­nung, die die Modal­itäten des elek­tro­n­is­chen Verkehrs regelt, auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft gesetzt.

Die Über­mit­tlungsverord­nung bes­timmt u.a., dass Eingaben an eine Behörde sowie die Zustel­lung von Vor­ladun­gen, Ver­fü­gun­gen, Entschei­den und anderen Mit­teilun­gen über eine anerkan­nte Plat­tform über­mit­telt werden. 
Sodann hat der Bun­desrat die gel­tende Verord­nung, welche die elek­tro­n­is­che Über­mit­tlung im Rah­men eines Ver­wal­tungsver­fahrens regelt, angepasst sowie eine neue Verord­nung über die — haupt­säch­lich redak­tionellen — Anpas­sun­gen von Verord­nun­gen an die Zivil­prozes­sor­d­nung ver­ab­schiedet und die Gebühren­verord­nung zum SchKG punk­tuell geändert.