Totalrevision des Alkoholgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Der Bun­desrat hat heute die Vernehm­las­sung zur Total­re­vi­sion des Alko­holge­set­zes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Geset­ze vor: ein Spir­i­tu­osen­s­teuerge­setz und ein Alko­holge­setz; dadurch sollen steuer­liche und gesund­heit­spoli­tis­che Inter­essen getren­nt wer­den. Gle­ichzeit­ig soll der Ethanol­markt lib­er­al­isiert und das Steuer- und Kon­troll­sys­tem vere­in­facht wer­den. Der Entwurf für ein Alko­holge­setz unter­stellt den Han­del für alle alko­holis­chen Getränke weit­ge­hend ein­heitlichen Bes­tim­mungen. Zudem wird eine Rechts­grund­lage für Testkäufe geschaf­fen (vgl. auch die Medi­en­mit­teilung und die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen).