Roman Polanski wird nicht an die USA ausgeliefert, wie Widmer-Schlumpf heute bekannt gab (vgl. Medienmitteilung). Es liess sich nicht ausschliessen, dass die von Polanski in einer psychiatrischen Abteilung eines kalifornischen Gefängnisses verbrachten 42 Tage Freiheitsentzug die gesamte Freiheitsstrafe darstellten, die er zu verbüssen hatte. In diesem Fall hätte Polanski seine Strafe verbüsst, und dem Auslieferungsersuchen wäre die Grundlage entzogen. Zudem war der Vertrauensschutz als allgemeiner Grundsatz zu beachten. Polanski hält sich seit 2006 regelmässig in der Schweiz auf, doch haben die US-Behörden über Jahre darauf verzichtet haben, ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen. Auch kam es nie zu einer Kontrolle Polanskis durch die Schweizer Behörden. Polanski durfte offenbar darauf vertrauen, dass ihm aus der Reise nach Zürich keine rechtlichen Nachteile entstehen; andernfalls hätte er die Reise nicht angetreten.