Madonna (fig.) |
Das BGer hat das Urteil des BVerwGer bestätigt, das dem Zeichen “Madonna (fig.)” den Markenschutz wegen Sittenwidrigkeit iSv MSchG 2 d versagt hat (vgl. dazu unseren früheren Beitrag).
Aus Sicht der katholischen Christen bezeichnet der Ausdruck “Madonna” die Muttergottes. Eine Kommerzialisierung dieser Bezeichnung wäre geeignet, die religiösen Gefühle der katholischen Christen zu verletzen.DIese Sittenwidrigkeit betrifft das Zeichen unabhängig von den beanspruchten Waren und Dienstleistungen.
Vgl. auch den kritischen Kommentar von .fel bei der NZZ (“von Realitätssinn weitgehend unbelastet”).