Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Informationsschreiben veröffentlicht zur Interpretation der Begriffe «Fleischzubereitungen» und «Fleischerzeugnisse» gemäss Art. 3 VO über Lebensmittel tierischer Herkunft, die in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten führte.
Die beiden Begriffe wurden im Rahmen der Anpassung der schweizerischen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit an die Vorschriften der EU sinngemäss übernommen.
Das Informationsschreiben wurde inklusive einer Tabelle mit Beispielen im BAG Bulletin 52/10 vom 27. Dezember 2010 auf Seite 1223 f. publiziert.