Der Bundesrat hat den Bericht zur einheitlichen Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gutgeheissen. Die ständerätliche Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit hatte mit der Motion 06.3009 den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen vorzulegen. Der Bericht bildet den ersten Schritt zur Umsetzung der Motion.
Bisher sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nur Kantonsbeiträge an die stationären Leistungen der Spitäler vor, während die ambulanten Leistungen im Spital und im ambulanten Bereich zu 100 Prozent durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden. Künftig sollen alle zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbrachten Leistungen einheitlich finanziert werden. Die durch den Bericht angeregte Grundsatzdiskussion soll auch die Neuüberprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen umfassen.
Der Bericht des Bundesrates ist auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einsehbar. Dort werden auch der Bericht «Monistische Spitalfinanzierung» von Prof. Leu und das Gutachten «Zur Einführung der monistischen Spitalfinanzierung» von Dr. Moser bereitgestellt.