Neue Verordnungen zur StPO

Heute wur­den zwei Aus­führungs­bes­tim­mungen zur neuen Straf­prozes­sor­d­nung (StPO) ver­ab­schiedet, die gle­ichzeit­ig mit dem Gesetz am 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft treten.

Mit der ersten Verord­nung soll gewährleis­tet wer­den, dass die Straf­be­hör­den beschlagnahmte Ver­mö­genswerte sich­er, wert­er­hal­tend und ertrags­brin­gend anle­gen. Die Behör­den müssen allerd­ings keine Haf­tung für allfäl­lige Kursver­luste von Wert­pa­pieren oder Fonds-Anteilen übernehmen. In der zweit­en Verord­nung wer­den alle (über­wiegend formellen) Änderun­gen des bish­eri­gen Verord­nungsrechts im Zusam­men­hang mit Strafver­fahren zusammengefasst.