Heute wurden zwei Ausführungsbestimmungen zur neuen Strafprozessordnung (StPO) verabschiedet, die gleichzeitig mit dem Gesetz am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Mit der ersten Verordnung soll gewährleistet werden, dass die Strafbehörden beschlagnahmte Vermögenswerte sicher, werterhaltend und ertragsbringend anlegen. Die Behörden müssen allerdings keine Haftung für allfällige Kursverluste von Wertpapieren oder Fonds-Anteilen übernehmen. In der zweiten Verordnung werden alle (überwiegend formellen) Änderungen des bisherigen Verordnungsrechts im Zusammenhang mit Strafverfahren zusammengefasst.