Der Bundesrat will die Bundesgerichtsbarkeit erweitern, um Probleme bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) zu beheben, wie aus seinem heute veröffentlichten “Bericht über allfällige Än-derungen oder Ausweitungen der Strafnormen gegen das organisierte Verbrechen” hervorgeht. Derzeit wird eine effiziente Bekämpfung solcher Kriminalitätsformen wegen der in diesem Bereich unklaren Abgrenzung zwischen Bundesgerichtsbarkeit und kantonaler Gerichtsbarkeit erschwert. Die Bundesgerichtsbarkeit soll daher auf solche kriminelle Vereinigungen erweitert werden, die unterhalb der Schwelle von kriminellen Organisationen im Sinne von Art. 260ter StGB bleiben. Die Regelung soll analog zur bereits bestehenden fakultativen Bundesgerichtsbarkeit bei Wirtschaftskriminalität ausgestaltet werden.
Voraussetzung für die Übernahme des Strafverfahrens durch die Bundesanwaltschaft wäre namentlich, dass die strafbaren Handlungen zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen (ohne eindeutigen Schwerpunkt) begangen wurden und dass keine kantonale Strafverfolgungsbehörde schon mit der Sache befasst ist. Nicht unter die neue Bundeszuständigkeit fiele die einfachere Bandenkriminalität (z.B. organisierte Kriminaltouristen und Seriendelinquenten). Da die ins Auge gefasste Ausweitung der Bundesgerichtsbarkeit direkte Auswirkungen auf die Kantone hätte, wird der Bundesrat vor der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage die Meinung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) einholen.