OK: Bundesgerichtsbarkeit soll erweitert werden

Der Bun­desrat will die Bun­des­gerichts­barkeit erweit­ern, um Prob­leme bei der Bekämp­fung der organ­isierten Krim­i­nal­ität (OK) zu beheben, wie aus seinem heute veröf­fentlicht­en “Bericht über allfäl­lige Än-derun­gen oder Ausweitun­gen der Strafnor­men gegen das organ­isierte Ver­brechen” her­vorge­ht. Derzeit wird eine effiziente Bekämp­fung solch­er Krim­i­nal­itäts­for­men wegen der in diesem Bere­ich unklaren Abgren­zung zwis­chen Bun­des­gerichts­barkeit und kan­tonaler Gerichts­barkeit erschw­ert. Die Bun­des­gerichts­barkeit soll daher auf solche krim­inelle Vere­ini­gun­gen erweit­ert wer­den, die unter­halb der Schwelle von krim­inellen Organ­i­sa­tio­nen im Sinne von Art. 260ter StGB bleiben. Die Regelung soll ana­log zur bere­its beste­hen­den fakul­ta­tiv­en Bun­des­gerichts­barkeit bei Wirtschaft­skrim­i­nal­ität aus­gestal­tet werden.

Voraus­set­zung für die Über­nahme des Strafver­fahrens durch die Bun­de­san­waltschaft wäre namentlich, dass die straf­baren Hand­lun­gen zu einem wesentlichen Teil im Aus­land oder in mehreren Kan­to­nen (ohne ein­deuti­gen Schw­er­punkt) began­gen wur­den und dass keine kan­tonale Strafver­fol­gungs­be­hörde schon mit der Sache befasst ist. Nicht unter die neue Bun­deszuständigkeit fiele die ein­fachere Ban­denkrim­i­nal­ität (z.B. organ­isierte Krim­inal­touris­ten und Serien­delin­quenten). Da die ins Auge gefasste Ausweitung der Bun­des­gerichts­barkeit direk­te Auswirkun­gen auf die Kan­tone hätte, wird der Bun­desrat vor der Ausar­beitung ein­er Geset­zesvor­lage die Mei­n­ung der Kon­ferenz der Kan­tonalen Jus­tiz- und Polizei­di­rek­toren (KKJPD) einholen.