An seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat die Vernehmlassung für Gesetzesvorschläge über den Umgang mit Systemrisiken von Grossbanken (vgl. auch unseren früheren Beitrag) eröffnet (Medienmitteilung). Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich auf der Website des EFD.
Nach dem Entwurf einer Änderung des Bankengesetzes sollen systemrelevante Banken höhere Eigenmittel halten, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und Risiken besser verteilen. Sie sollen sich zudem so organisieren, dass “systemwichtige Funktionen für die Volkswirtschaft” auch auch bei drohender Insolvenz gewährleistet sind. Auch steuerliche Massnahmen werden vorgeschlagen.
Die Vernehmlassung endet am 23. März 2011. Die Botschaft des Bundesrates ist für das Frühjahr 2011 vorgesehen. Die Gesetzesänderungen könnten frühestens anfangs 2012 in Kraft treten.
Der seit Mai 2005 durch das NBG aufgehobene 5. Abschnitt des BankG wird neu mit “Systemrelevante Banken” überschrieben und enthält die vorgeschlagenen neuen Art. 7–10b. Der durch das FINMAG aufgehobene 6. Abschnitt des BankG steht unter dem neuen Titel “Zusätzliches Gesellschaftskapital” (Art. 11–13):
5. Abschnitt: Systemrelevante Banken
Art. 7 Begriff und Zweckbestimmung
Art. 8 Feststellung der Systemrelevanz
Art. 9 Besondere Anforderungen
Art. 10 Umsetzung auf die einzelne Bank
Art. 10a Weiterführung systemrelevanter Funktionen
Art. 10b Massnahmen im Bereich der Vergütungen6. Abschnitt: Zusätzliches Gesellschaftskapital
Art. 11 Bildung
Art. 12 Vorratskapital
Art. 13 Wandlungskapital