Auf den 1. Januar 2011 sind die neuen standardisierten Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC), die INCOTERMS 2010 (7. Revision), in Kraft getreten.
Gestrichen wurden die Klauseln
- DAF (Delivered At Frontier)
- DES (Delivered Ex Ship)
- DEQ (Delivered Ex Quay)
- DDU (Delivered Duty Unpaid).
Neu geschaffen wurden zwei Klauseln:
- DAP (Delivered At Place)
- DAT (Delivered At Terminal)
Die Klauseln werden neu gegliedert in multimodale Klauseln und nur für See- und Binnenschiffstransport bestimmte Klauseln. Neu geregelt wurde ferner bei den Klauseln FOB (Free on Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance and Freight) der Kosten- und Gefahrenübergang (neu bei Verladen des Transportgutes an Bord des Schiffs).
Die INCOTERMS enthalten heute folgende Klauseln:
I. Multimodal
- EXW, Ex Works, ab Werk; Mindesverpflichtung des Verkäufers.
- FCA, Free Carrier, frei Frachtführer benannter Ort; der Verkäufer übergibt die Ware auf eigene Kosten einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort.
- CPT, Carriage paid To, frachtfrei benannter Bestimmungsort; der Verkäufer trägt die Beförderungskosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
- CIP, Carriage and Insurance paid to, frachtfrei versichert benannter
Bestimmungsort; wie CPT, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf eigene Kosten eine Transportversicherung zugunsten des Käufers abzuschliessen. - DAT, Delivered at Terminal, geliefert Terminal; der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an einem vom Käufer (genau) genannten Terminal entladen zur Verfügung zu stellen.
- DAP, Delivered at Place, geliefert benannter Ort; der Verkäufer hat die Ware am benannten Bestimmungsort unentladen zur Verfügung zu stellen.
- DDP, Delivered, Duty paid, geliefert verzollt benannter Bestimmungsort; Maximalverpflichtung des Verkäufers, der sich verpflichtet, die Ware dem
Käufer am im Kaufvertrag benannten Bestimmungsort im Einfuhrland zollabgefertigt zur Verfügung zu stellen.
II. Nur See- und Binnenschiffstransport
- FAS, Free Alongside Ship, frei längsseits Schiff; der Verkäufer hat die Ware längsseits des Schiffs im Verschiffungshafen zu liefern.
- FOB, Free on board, frei an Bord benannter Verladehafen; der Verkäufer hat (nur) die Ware im benannten Hafen auf das vom Käufer benannte Schiff zu verladen.
- CFR, Cost and Freight; Fracht benannter Bestimmungshafen; der Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen.
- CIF, Cost, Insurance and Freight, Kosten, Versicherung und
Fracht benannter Bestimmungshafen; wie CFR, aber Verkäufer hat zusätzlich eine Transportversicherung für Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports abzuschliessen.
Vgl. auch die weiteren Informationen bei der IHK Stuttgart, bei logistikrecht.info und bei Bühlmann Rechtsanwälte.