Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung (pdf) über eine Revision des Finanzkontrollgesetzes zur Kenntnis genommen und beschlossen (s. Medienmitteilung), der Eidgenössischen Finanzkontrolle keine neuen Prüfkompetenzen zu übertragen.
Um die “Prüflücke” zu schliessen, sollen die kantonalen Finanzkontrollen und die Eidgenössische Steuerverwaltung durch eine Anpassung des DBG mit weiteren Kontrollaufhaben betraut werden.
Aus der Medienmitteilung:
“Der Bundesrat hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage beauftragt. Die Kantone sollen darin verpflichtet werden, die Ordnungsmässigkeit des Rechnungswesens für die direkte Bundessteuer durch ihre kantonalen Finanzkontrollen jährlich zu prüfen und gegenüber der ESTV und der EFK zu bestätigen. Im Bereich der Rechtmässigkeit soll die Aufsicht über die direkte Bundessteuer durch die Tätigkeit der ESTV verbessert werden. Auf eine erneute Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer kann verzichtet werden. Die Vorlage ist eine direkte Antwort auf die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Revision des Finanzkontrollgesetzes.”