Revision Finanzkontrollgesetz: Neue Kontrollaufgaben der kantonalen Finanzkontrollen und der EStV

Der Bun­desrat hat das Ergeb­nis der Vernehm­las­sung (pdf) über eine Revi­sion des Finanzkon­trollge­set­zes zur Ken­nt­nis genom­men und beschlossen (s. Medi­en­mit­teilung), der Eid­genös­sis­chen Finanzkon­trolle keine neuen Prüfkom­pe­ten­zen zu übertragen.

Um die “Prüflücke” zu schliessen, sollen die kan­tonalen Finanzkon­trollen und die Eid­genös­sis­che Steuerver­wal­tung durch eine Anpas­sung des DBG mit weit­eren Kon­trol­laufhaben betraut wer­den.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Der Bun­desrat hat die Eid­genös­sis­che Steuerver­wal­tung (ESTV) mit der Ausar­beitung dieser Geset­zesvor­lage beauf­tragt. Die Kan­tone sollen darin verpflichtet wer­den, die Ord­nungsmäs­sigkeit des Rech­nungswe­sens für die direk­te Bun­dess­teuer durch ihre kan­tonalen Finanzkon­trollen jährlich zu prüfen und gegenüber der ESTV und der EFK zu bestäti­gen. Im Bere­ich der Recht­mäs­sigkeit soll die Auf­sicht über die direk­te Bun­dess­teuer durch die Tätigkeit der  ESTV verbessert wer­den. Auf eine erneute Vernehm­las­sung zur vorgeschla­ge­nen Änderung des Bun­des­ge­set­zes über die direk­te Bun­dess­teuer kann verzichtet wer­den. Die Vor­lage ist eine direk­te Antwort auf die Ergeb­nisse der Vernehm­las­sung über die Revi­sion des Finanzkontrollgesetzes.”