2C_578/2010: Unterversicherung bei der Zürcher Gebäudeversicherung — Proportionalregel

Dass das VGer ZH im Fall ein­er Unter­ver­sicherung bei der Gebäude­ver­sicherung (hier: keine Ver­sicherung der mieter­seit­i­gen Aus­baut­en) die Pro­por­tion­al­regel anwen­det (Her­ab­set­zung der Ver­sicherungsleis­tung im Ver­hält­nis zum wirk­lichen Ersatzw­ert), ist wed­er willkür­lich noch ver­let­zt es das Legal­ität­sprinzip, wie das BGer fest­stellt (vgl. § 53 GebVG/ZH: “Bei Total- und Teilschä­den ist der Schaden nach dem Ver­hält­nis des tat­säch­lichen Ver­sicherungswertes des beschädigten Gebäude­teils zur Ver­sicherungssumme des ganzen Gebäudes zu ermitteln”).