Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Finanzhaushaltverordnung (FHV) beschlossen. Mit der Änderung wird das Bundesgesetz über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen im Bereich des Kreditrechts umgesetzt, das die Dringlichkeitsbefugnisse des Bundesrates konkretisiert und einschränkt. Sowohl dieses Bundesgesetz als auch die revidierte FHV werden am 1. Mai 2011 in Kraft treten.
Das Gesetz ändert als sogenannter Mantelerlass das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), das Parlamentsgesetz (ParlG) sowie das Finanzhaushaltgesetz (FHG). Die Änderung des FHG sieht insbesondere vor, dass der Bundesrat auch bei grosser Dringlichkeit über Verpflichtungs- und Voranschlagskredite grundsätzlich nur mit Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beschliessen darf. Eine Ausnahme bilden Kreditüberschreitungen unter 5 Millionen Franken am Ende des Jahres. Die Änderung der FHV setzt diese kreditrechtlichen Neuordnung um.