Die revidierte Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wurde am 11. März 2011 verabschiedet. Die Änderungen beruhen auf der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Das neue AVIG und die neue AVIV treten am 1. April 2011 in Kraft.
Die Revision enthält beispielsweise folgende Änderungen:
- Die Mindestgrenze des versicherten Verdienstes beträgt nunmehr 500 CHF für alle Versicherten. Das heisst, dass alle Einkommen unter diesem Betrag zu keinem Leistungsanspruch in der Arbeitslosenversicherung führen.
- Beitragszeiten in von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen werden nicht mehr angerechnet, unabhängig davon, ob diese Massnahmen voll oder nur teilweise mitfinanziert werden.
Siehe auch die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.