Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf des Lebensmittelgesetzes (LMG) verabschiedet. Mit dieser Gesetzesrevision sollen der Konsumentenschutz gestärkt und Handelshemmnisse abgebaut werden. Zudem werden die Grundlagen geschaffen, um in einer nächsten Etappe das Lebensmittelverordnungsrecht mit demjenigen der EU harmonisieren zu können. Mit der Inkraftsetzung ist frühestens im Jahr 2013 zu rechnen. Die Schweiz soll dann an den EU-Schnellwarnsystemen und Risikoanalysen in den Bereichen Lebensmittel- und Produktesicherheit beteiligt werden.
Die LMG-Revision sieht u.a. folgende Punkte vor:
- Es wird eine grössere Transparenz der Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben (z.B. der Gastronomie) geschaffen. Die amtlichen Kontrollergebnisse können eingesehen werden.
- Es wird ein Täuschungsverbot für kosmetische Mittel- und Bedarfsgegenstände (Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt gelangen) eingeführt. Solche Produkte dürfen nur noch mit Eigenschaften beworben werden, die den Tatsachen entsprechen.
Entwurf und Botschaft sowie Vernehmlassungsbericht können hier abgerufen werden.