LMG-Revision: Entwurf und Botschaft

Der Bun­desrat hat die Botschaft und den Entwurf des Lebens­mit­telge­set­zes (LMG) ver­ab­schiedet. Mit dieser Geset­zes­re­vi­sion sollen der Kon­sumenten­schutz gestärkt und Han­delshemm­nisse abge­baut wer­den. Zudem wer­den die Grund­la­gen geschaf­fen, um in ein­er näch­sten Etappe das Lebens­mit­telverord­nungsrecht mit dem­jeni­gen der EU har­mon­isieren zu kön­nen. Mit der Inkraft­set­zung ist früh­estens im Jahr 2013 zu rech­nen. Die Schweiz soll dann an den EU-Schnell­warn­sys­te­men und Risiko­analy­sen in den Bere­ichen Lebens­mit­tel- und Pro­duk­tesicher­heit beteiligt werden.

Die LMG-Revi­sion sieht u.a. fol­gende Punk­te vor:

  • Es wird eine grössere Trans­parenz der Ergeb­nisse amtlich­er Kon­trollen von Lebens­mit­tel­be­trieben (z.B. der Gas­tronomie) geschaf­fen. Die amtlichen Kon­trol­lergeb­nisse kön­nen einge­se­hen werden.
  • Es wird ein Täuschungsver­bot für kos­metis­che Mit­tel- und Bedarf­s­ge­gen­stände (Gegen­stände und Mate­ri­alien, die mit Lebens­mit­teln in Kon­takt gelan­gen) einge­führt. Solche Pro­duk­te dür­fen nur noch mit Eigen­schaften bewor­ben wer­den, die den Tat­sachen entsprechen.

Entwurf und Botschaft sowie Vernehm­las­sungs­bericht kön­nen hier abgerufen werden.