Neue Adoptionsverordnung ab 1. Januar 2012 in Kraft

Der Bun­desrat hat eine neue Adop­tionsverord­nung (AdoV) auf den 1. Jan­u­ar 2012 in Kraft gesetzt.

Darin wer­den die in der Pflegekinder- und Adop­tionsverord­nung (PAVO) enthal­te­nen Bes­tim­mungen zur Auf­nahme von Adop­tivkindern sowie die Verord­nung über die Adop­tionsver­mit­tlung (VAdoV) und die Verord­nung über die Gebühren für Dien­stleis­tun­gen bei inter­na­tionalen Adop­tio­nen in ein­er sep­a­rat­en Verord­nung über die Adop­tion zusammengefasst.

Siehe auch die Berichter­stat­tung der NZZ.