Der Bundesrat hat eine neue Adoptionsverordnung (AdoV) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Darin werden die in der Pflegekinder- und Adoptionsverordnung (PAVO) enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern sowie die Verordnung über die Adoptionsvermittlung (VAdoV) und die Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammengefasst.
Siehe auch die Berichterstattung der NZZ.