PID: Vernehmlassung über geregelte Zulassung

Der Bun­desrat schlägt vor, das Ver­bot der Präim­plan­ta­tions­di­ag­nos­tik (PID) im Fortpflanzungsmedi­zinge­setz (FMedG) durch eine geregelte Zulas­sung zu erset­zen. Zu diesem Zweck muss auch Art. 119 der BV (Fortpflanzungsmedi­zin und Gen­tech­nolo­gie im Human­bere­ich) geän­dert wer­den. Die Vor­lage geht heute in die Vernehm­las­sung, welche bis zum 30. Sep­tem­ber 2011 dauert.

Der Geset­zesvorschlag erlaubt die PID unter stren­gen Zulas­sungs­be­din­gun­gen („Achter-Regel“ anstatt „Dreier-Regel“ bei der Empry­one­nen­twick­lung und Auf­be­wahrung von Embry­onen für spätere Über­tra­gung). Alle anderen Anwen­dungsmöglichkeit­en der PID bleiben unter Strafan­dro­hung ver­boten (z.B. Erken­nung von Tri­somie 21 oder Auswahl sog. Ret­ter-Babys zur Gewebe-/Or­ganspende für kranke Geschwister).

Weit­er­führende Erläuterun­gen zu den wesentlichen Neuerun­gen gibt die Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samtes für Gesund­heit (BAG).