Der Bundesrat schlägt vor, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) durch eine geregelte Zulassung zu ersetzen. Zu diesem Zweck muss auch Art. 119 der BV (Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich) geändert werden. Die Vorlage geht heute in die Vernehmlassung, welche bis zum 30. September 2011 dauert.
Der Gesetzesvorschlag erlaubt die PID unter strengen Zulassungsbedingungen („Achter-Regel“ anstatt „Dreier-Regel“ bei der Empryonenentwicklung und Aufbewahrung von Embryonen für spätere Übertragung). Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten der PID bleiben unter Strafandrohung verboten (z.B. Erkennung von Trisomie 21 oder Auswahl sog. Retter-Babys zur Gewebe-/Organspende für kranke Geschwister).
Weiterführende Erläuterungen zu den wesentlichen Neuerungen gibt die Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).