Nach einer Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) hat das BVGer in dem Urteil C‑6885/2008 vom 17. Juni 2011 entschieden, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) seine Praxis bei der Publikation von Arzneimittel-Informationen ändern muss, damit Pharmahersteller nicht mehr zum Abschluss teurer Verträge mit Privatfirmen gezwungen werden. Die von Swissmedic auferlegte Pflicht zur Veröffentlichung der Arzneimittelinformationen bei einem von nur zwei Anbietern darf nicht aufrecht erhalten werden.
Hersteller von Arzneimitteln sind gesetzlich verpflichtet, die Informationen zu ihrem Präparat in gedruckter und elektronischer Form zu publizieren. Als Publikationsforum lässt Swissmedic bisher nur das Arzneimittel-Kompendium der Galenica-Tochter Documed und die Patienteninformationen-Datenbank der Firma ywesee zu. Die Veröffentlichung der Fach- und Patienteninformationen über die beiden Firmen ist kostenpflichtig.
Das BVGer hat nun einer Lausanner Firma Recht gegeben, welche die von Swissmedic angeordnete Publikation über das „Duopol“ angefochten hatte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Swissmedic die Hersteller nicht verpflichten darf, die Informationen zu ihrem Präparat über die beiden fraglichen Anbieter zu verbreiten.
Die SDA-Meldung zitiert aus dem Urteil:
In Ermangelung einer klaren gesetzlichen Grundlage gehe es nicht an, dass Swissmedic Firmen zum Abschluss eines teuren Vertrages mit Dritten verpflichte, deren Tarifgestaltung nicht staatlich kontrolliert sei. Die gegenwärtige Praxis von Swissmedic sei zur Erfüllung der Informationspflicht weder geeignet noch notwendig. Durch den Vertragszwang werde zudem die Wirtschaftsfreiheit der Herstellerfirmen beeinträchtigt. Mit der wachsenden Zahl staatlicher Aufgaben und ihrer zunehmenden Delegation an Private könne das aktuelle Prozedere von Swissmedic nicht toleriert werden. Es sei nicht einsehbar, weshalb Swissmedic die Informationen nicht selbst publiziere, zumal es ihr gesetzlich erlaubt sei, dafür auch eine Entschädigung zu verlangen.
Siehe auch unsere Beiträge zum Rechtsstreit zwischen Documed und ywesee hier und hier.