Revision des Zürcher Steuergesetzes

Im Kan­ton Zürich wurde Anfang der Woche eine Revi­sion des Steuerge­set­zes (StG) beschlossen, wie die NZZ berichtet. Mit der Geset­zesän­derung wer­den die seit Anfang 2010 gel­tenden Vor­gaben des Bun­des auf kan­tonaler Ebene umgesetzt.

Kün­ftig kön­nen die Steuer­erk­lärun­gen auf elek­tro­n­is­chem Weg ein­gere­icht wer­den. Die ersten Gemein­den wer­den die Neuerung im Jahr 2013 ein­führen. Die Geset­zes­re­vi­sion erfasst daneben fol­gende Änderun­gen im Bere­ich E‑Government: die elek­tro­n­is­che Erfas­sung, Auf­be­wahrung und Ver­nich­tung von Steuer­ak­ten; ein elek­tro­n­is­ches Verze­ich­nis der steuer­be­fre­it­en Insti­tu­tio­nen; die Vere­in­fachung der Nachbesteuerung von Erbfällen; die straflose Selbstanzeige.