Im Kanton Zürich wurde Anfang der Woche eine Revision des Steuergesetzes (StG) beschlossen, wie die NZZ berichtet. Mit der Gesetzesänderung werden die seit Anfang 2010 geltenden Vorgaben des Bundes auf kantonaler Ebene umgesetzt.
Künftig können die Steuererklärungen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Die ersten Gemeinden werden die Neuerung im Jahr 2013 einführen. Die Gesetzesrevision erfasst daneben folgende Änderungen im Bereich E‑Government: die elektronische Erfassung, Aufbewahrung und Vernichtung von Steuerakten; ein elektronisches Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen; die Vereinfachung der Nachbesteuerung von Erbfällen; die straflose Selbstanzeige.