Der Bundesrat hat heute einer Teilrevision der Energieverordnung (EnV) zugestimmt. Sie beinhaltet Präzisierungen und Ergänzungen für den praktischen Vollzug der sog. Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), mit der Strom aus erneuerbaren Energien gefördert wird. Ausserdem werden die Regeln für die Stromkennzeichnung verschärft, um die Herkunft des Stroms transparenter ausweisen zu können. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.
Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes (EnG) entschieden, dass der Bundesrat den Zuschlag für Strom aus erneuerbaren Energien nach der KEV ab 2013 bedarfsgerecht erhöhen kann (auf maximal 0,9 Rappen/kWh). Ab 2012 wird ausserdem aufgrund der Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom Dezember 2009 ein neuer Zuschlag zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (0,1 Rappen/kWh).
Die Teilrevision der EnV setzt einerseits diese Änderungen des EnG und des GSchG um. Andererseits umfasst sie Ergänzungen zum Vollzug der KEV, um die Transparenz über den Energiemix zu erhöhen, Anpassungen zum Vollzug der Wettbewerblichen Ausschreibungen, die über den gleichen Zuschlag wie die KEV finanziert werden, sowie Ausführungsvorschriften für die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung.
In diesem Zusammenhang werden auch mehrere Punkte der Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (HKNV) revidiert, die gleichzeitig mit der EnV in Kraft treten wird. Nicht Gegenstand der vorliegenden Revision sind die KEV-Vergütungssätze für die einzelnen Produktionstechnologien und Anlagentypen. Diese werden derzeit überprüft; notwendige Anpassungen werden Ende 2011 in die Anhörung geschickt.
Zu den Einzelheiten der Änderung siehe die Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE).