Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes verabschiedet

Der Bun­desrat hat am 31. August 2011 die Botschaft zur Änderung des Börsen­ge­set­zes (Börsende­lik­te und Mark­t­miss­brauch) ver­ab­schiedet. Aus der Medi­en­mit­teilung:

Mit der Revi­sion wer­den Nor­men geschaf­fen, die mark­t­miss­bräuch­lich­es Ver­hal­ten effizient bekämpfen und damit die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des schweiz­erischen Finanz­platzes stärken.
Auf Ebene des Strafrechts wird ins­beson­dere der Straftatbe­stand des Insider­han­dels aus­gedehnt. Das Aus­nützen von Insid­er­in­for­ma­tio­nen ist neu für jed­er­mann ver­boten. Sowohl der Insider­han­del als auch die Kurs­ma­n­ip­u­la­tion wer­den zu Vor­tat­en zur Geld­wäscherei. […] Auf­sicht­srechtlich wer­den der Insider­han­del und die Vor­nahme von mark­t­ma­nip­u­la­torischen Ver­hal­tensweisen neu für sämtliche Mark­teil­nehmer verboten.

Mit der Revi­sion wird ausser­dem die Pflicht zur Offen­le­gung von Beteili­gun­gen aus­ge­baut und deren Durch­set­zung verbessert. […]

Im Über­nah­mewe­sen wird unter anderem die Möglichkeit zur Bezahlung ein­er Kon­troll­prämie abgeschafft. […]”