Der Bundesrat hat am 31. August 2011 die Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) verabschiedet. Aus der Medienmitteilung:
“Mit der Revision werden Normen geschaffen, die marktmissbräuchliches Verhalten effizient bekämpfen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken.
Auf Ebene des Strafrechts wird insbesondere der Straftatbestand des Insiderhandels ausgedehnt. Das Ausnützen von Insiderinformationen ist neu für jedermann verboten. Sowohl der Insiderhandel als auch die Kursmanipulation werden zu Vortaten zur Geldwäscherei. […] Aufsichtsrechtlich werden der Insiderhandel und die Vornahme von marktmanipulatorischen Verhaltensweisen neu für sämtliche Markteilnehmer verboten.Mit der Revision wird ausserdem die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen ausgebaut und deren Durchsetzung verbessert. […]
Im Übernahmewesen wird unter anderem die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie abgeschafft. […]”