Botschaft zur Totalrevision des VVG verabschiedet

Der Bun­desrat hat an sein­er heuti­gen Sitzung die Botschaft zur Total­re­vi­sion des Ver­sicherungsver­trags­ge­set­zes (VVG) ver­ab­schiedet. Aus der Medi­en­mit­teilung:

Das Ver­sicherungsver­tragsrecht wird äusser­lich und inhaltlich an die verän­derten Gegeben­heit­en angepasst. Es erhält einen zeit­gemässen, über­sichtlichen und den gewan­del­ten Mark­tbedürfnis­sen angepassten Auf­bau. Im Ver­sicherungsver­trag sollen zwis­chen den Ver­tragsparteien gle­ich lange Spiesse geschaf­fen wer­den. Dies etwa dadurch, dass mit erweit­erten vorver­traglichen und ver­traglichen Infor­ma­tion­spflicht­en grössere Trans­parenz geschaf­fen wird. Im Weit­eren sollen übereilte Ver­tragsab­schlüsse wider­rufen wer­den kön­nen und es wird ein ordentlich­es drei­jähriges Kündi­gungsrecht einge­führt. Eine wesentliche Verbesserung enthält die Vor­lage zudem mit Blick auf die Verzugs- (v.a. Prämien­zahlungsverzug) und Ver­jährungs­bes­tim­mungen. Ausser­dem wird, etwa durch Vorschriften zu den Prämien­an­pas­sungsklauseln, das Bedürf­nis berück­sichtigt, den Ver­trag während sein­er Laufzeit unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen anpassen zu können.”