Für neue TV-Geräte, Umwälzpumpen, Leuchtstoff- und Strassenlampen sowie für Set-Top-Boxen und Kühl- und Gefriergeräte gelten ab 1. Januar 2012 neue oder erweiterte Effizienzvorschriften. Ausserdem wird eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt und die neue Gestaltung der Energieetikette für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen sowie Geschirrspüler von der EU übernommen. Neue Geräte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen noch sechs Monate in Verkehr gebracht und noch maximal zwei Jahre im Detailhandel verkauft werden. Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden Änderung der Energieverordnung (EnV) zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen sind in einer Medienverteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) zusammengefasst. Zudem gibt ein Faktenblatt der Behörde eine Übersicht über die ab 1. Januar 2012 geltenden Vorschriften in der Schweiz und der EU.