Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt. Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) verabschiedet. Bisher richtet sich der Referenzzinssatz nach einem Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent. Das kaufmännische Rundungsmodell soll die Berechnung vereinfachen und Ungleichgewichte bei der Mietzinsgestaltung verhindern.
Seit September 2008 wird für die Mietzinsgestaltung auf den hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz massgeblich ist. Der Referenzzinssatz wird durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich bekannt gegeben und stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der schweizerischen Banken.
Bisher wurde der Referenzzinssatz angepasst, sobald sich der um 0,25 Prozentpunkte verändert hat. In Zukunft wird der Referenzzinssatz durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert festgelegt. Der Methodenwechsel erfolgt durch eine Änderung der VMWG. Die Anpassung tritt auf den 1. Dezember 2011 in Kraft. An diesem Tage wird auch die nächste Publikation des Referenzzinssatzes ergehen.
Der Entwurf der Gesetzesrevision kann hier eingesehen werden.