Die Vernehmlassung zum Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes des Bundes (WeBiG) wurde eröffnet; die Frist dauert bis am 13. April 2012.
Das Gesetz will anscheinend “das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz” stärken, wobei “[d]ie öffentlichen und die privaten Arbeitgeber […] die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [begünstigen]” sollen; allerdings trägt “[d]er einzelne Mensch […] für sich die Verantwortung, sich weiterzubilden.” Laut dem Begleitbericht soll der Gesetzesentwurf “im Hinblick auf ein insgesamt günstiges Bildungsklima” Grundsätze “herausarbeiten”:
Verantwortung: Weiterbildung steht primär in der Verantwortung des Einzelnen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sind aber auch die Arbeitgeber zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aufgerufen. Der Staat verhält sich im Weiterbildungsbereich subsidiär und greift nur dort ein, wo es spezifische Interessen zu wahren gilt.
Qualität: Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sollen eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote und mehr Transparenz bewirken und einen hohen Bildungsstandard garantieren.
Anrechnung: Die Anrechnung von nicht-formalen und informellen Bildungsleistungen an die formale Bildung erhöht die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Sie liegt im Interesse sowohl des Einzelnen als auch der Gesellschaft und der Wirtschaft.
Chancengleichheit: Über das allgemeine Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung hinaus werden im Gesetzesentwurf die Bedeutung der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und die Integration von Ausländerinnen und Ausländer sowie die Arbeitsmarktfähigkeit von geringqualifizierten Personen besonders hervorgehoben. Diesen Zielgruppen soll in den Spezialgesetzen und bei den konkreten Weiterbildungsangeboten besondere Beachtung geschenkt werden.
Wettbewerb: Staatliche Angebote dürfen den Wettbewerb nicht verfälschen. Anders als im formalen Bildungsbereich handelt der Staat in der Weiterbildung subsidiär. In einem auf 5.3 Milliarden CHF bezifferten Markt beträgt der bundesstaatliche Anteil gerade einmal 600 Millionen CHF. Umso mehr hat die öffentliche Hand dafür zu sorgen, dass staatlich unterstützte Angebote im Wettbewerb mit privat finanzierten Angeboten nicht übervorteilt werden.