Der Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wurde vergangene Woche vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt (siehe dazu den Gesetzesentwurf und den erläuternden Bericht). Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April 2012.
Mit den Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen sowie die Weiterbildung zu fördern und dazu Kriterien festzulegen (Art. 64a BV). Dieser Auftrag wurde von einer Expertenkommission im Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung konkretisiert.
Das Weiterbildungsgesetz befasst sich mit der nicht-formalen Bildung (staatlich nicht geregelte Bildungsangebote wie Kurse oder Seminare). Der Gesetzesentwurf klärt den Begriff der Weiterbildung und grenzt ihn klar von staatlich geregelten Bildungsabschlüssen ab. Er definiert Grundsätze für die finanzielle Förderung der Weiterbildung durch den Bund und verbessert die Kohärenz in der Gesetzgebung. Das Weiterbildungsgesetz soll den Wettbewerb stärken und zu mehr Transparenz, Qualität und Durchlässigkeit bei Weiterbildungsangeboten führen. So sollen Bildungsleistungen aus einer Weiterbildung an formale Bildungsangänge angerechnet werden können.