Die Staatengruppe GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) hat kürzlich ihren Bericht über die dritte Untersuchung der Schweiz veröffentlicht. Darin empfiehlt sie der Schweiz, die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln sowie vergleichbare Transparenzvorschriften für Abstimmungskampagnen einzuführen (Bericht, Thema II). Ferner gibt sie Empfehlungen zur Verbesserung des Korruptionsstrafrechts (Bericht, Thema I).
Die GRECO erwartet bis Ende April 2013 einen Bericht der Schweiz über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Der Bundesrat wird Anfang 2012 eine Aussprache über das weitere Vorgehen führen.
Folgende Punkte werden im GRECO-Bericht hervorgehoben:
- umfassende Buchführung sowie Offenlegung der Rechnungslegung und von Spenden ab einem bestimmten Höchstbetrag durch die politischen Parteien und Wahlkandidaten
- Verbot anonymer Spenden
- Aufsicht durch eine unabhängige Behörde
- Sanktionierung von Verstössen gegen die Transparenzvorschriften
- Vergleichbare Vorschriften für Abstimmungskampagnen
- Verfolgung der Privatbestechung von Amtes wegen
- Klarstellung, dass die Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowohl Amtsträger als auch begünstigte Dritte erfassen
Siehe auch unseren Beitrag zur (kombinierten) ersten und zweiten Evaluationsrunde der GRECO.