GRECO-Bericht über die Schweiz: dritte Evaluation gibt Empfehlungen zur Parteienfinanzierung und zum Korruptionsstrafrecht

Die Staaten­gruppe GRECO (Groupe d’Etats con­tre la Cor­rup­tion) hat kür­zlich ihren Bericht über die dritte Unter­suchung der Schweiz veröf­fentlicht. Darin emp­fiehlt sie der Schweiz, die Finanzierung der poli­tis­chen Parteien und der Wahlkam­pag­nen geset­zlich zu regeln sowie ver­gle­ich­bare Trans­paren­zvorschriften für Abstim­mungskam­pag­nen einzuführen (Bericht, The­ma II). Fern­er gibt sie Empfehlun­gen zur Verbesserung des Kor­rup­tion­sstrafrechts (Bericht, The­ma I).

Die GRECO erwartet bis Ende April 2013 einen Bericht der Schweiz über die Umset­zung ihrer Empfehlun­gen. Der Bun­desrat wird Anfang 2012 eine Aussprache über das weit­ere Vorge­hen führen.

Fol­gende Punk­te wer­den im GRE­CO-Bericht hervorgehoben:

  • umfassende Buch­führung sowie Offen­le­gung der Rech­nungsle­gung und von Spenden ab einem bes­timmten Höch­st­be­trag durch die poli­tis­chen Parteien und Wahlkandidaten
  • Ver­bot anonymer Spenden
  • Auf­sicht durch eine unab­hängige Behörde
  • Sank­tion­ierung von Ver­stössen gegen die Transparenzvorschriften
  • Ver­gle­ich­bare Vorschriften für Abstimmungskampagnen
  • Ver­fol­gung der Pri­vatbestechung von Amtes wegen
  • Klarstel­lung, dass die Vorteils­gewährung und Vorteil­san­nahme sowohl Amt­sträger als auch begün­stigte Dritte erfassen

Siehe auch unseren Beitrag zur (kom­binierten) ersten und zweit­en Eval­u­a­tion­srunde der GRECO.