DBAs mit Hongkong, Dänemark, Finnland, Frankreich, UK, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich

Im Bun­des­blatt vom 4. Jan­u­ar 2012 sind die fol­gen­den Mate­ri­alien zu DBA publiziert.

Im Rah­men der fol­gen­den Bun­des­beschlüsse wird im Wesentlichen jew­eils das EFD ermächtigt, mit dem anderen Ver­tragsstaat “in geeigneter Form” eine Regelung zum Infor­ma­tion­saus­tausch nach OECD-Stan­dard zu vereinbaren.

Während “fish­ing expe­di­tions” aus­geschlossen sein sollen, ist aus­drück­lich vorge­se­hen, dass die Iden­ti­fika­tion auch “durch andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfol­gen kann”.