WEKO: Geldbussen für Bauunternehmen im Kanton Aargau

Mit Entscheid vom 16. Dezem­ber 2011 hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) 17 im Kan­ton Aar­gau im Baugewerbe täti­gen Unternehmen Geld­bussen aufer­legt. Die betrof­fe­nen Unternehmen hat­ten an unzuläs­si­gen Sub­mis­sion­s­ab­sprachen über Preise und die Aufteilung von Märk­ten teilgenom­men. Die Summe der Geld­bussen beläuft sich auf rund CHF 4 Mio.

Die entsprechende Unter­suchung wurde im Juni 2009 mit ein­er Haus­durch­suchung eröffnet. Nach den Fest­stel­lun­gen der WEKO haben sich die betrof­fe­nen Unternehmen zwis­chen 2006 und 2009 über rund 100 Sub­mis­sio­nen abge­sprochen. Konkret wur­den die jew­eili­gen Baupro­jek­te und Kun­den durch eine Koor­di­na­tion der Beträge der Eingaben unter den Unternehmen aufgeteilt. Sieben der beteiligten Unternehmen haben im Zuge der Unter­suchung von der Kro­nzeu­gen- bzw. Bonus­regelung prof­i­tiert, wobei das erste meldende und kooperierende Unternehmen in den Genuss eines voll­ständi­gen Sank­tion­ser­lass­es gekom­men ist. Die Beträge der einzel­nen Sank­tio­nen sind aus der Pressemit­teilung der WEKO vom 12. Jan­u­ar 2012 ersichtlich.
In ein­er Nebenbe­merkung hat die WEKO ein­mal mehr betont, dass die Bekämp­fung von Sub­mis­sion­s­ab­sprachen einen Schw­er­punkt ihrer Arbeit darstelle. Zudem hat die WEKO darauf hingewiesen, dass eine eben­falls im Juni 2009 eröffnete Unter­suchung, die den Strassen- und Tief­bau im Kan­ton Zürich bet­rifft, ohne weit­ere Ermit­tlun­gen weit­erge­führt werde.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung vom 12. Jan­u­ar 2012 (HTML)