Broschüre zum neuen Rechnungslegungsrecht

Der grösste Schweiz­er Ver­band für Rech­nungsle­gung, Con­trol­ling und Rech­nungswe­sen (veb.ch) hat kür­zlich die Broschüre “Das neue Schweiz­er Rech­nungsle­gungsrecht” nach dem Oblig­a­tio­nen­recht (OR) veröf­fentlicht, die eine Gegenüber­stel­lung des alten und neuen Rechts beinhaltet.

Ein­lei­t­end heisst es in dieser Synopsis:

Das […] neue Rech­nungsle­gungsrecht (32. Titel des Oblig­a­tio­nen­rechts) schafft eine ein­heitliche Ord­nung für alle juris­tis­chen Per­so­n­en sowie Einzelun­ternehmen und Per­so­n­enge­sellschaften mit einem Umsatz von mehr als 500‘000 CHF. Die Vorschriften enthal­ten jedoch klar dif­feren­zierte Anforderun­gen je nach der wirtschaftlichen Bedeu­tung eines Unternehmens, eines Vere­ins oder ein­er Stiftung. Stren­gere Spezialge­set­ze bleiben zudem vor­be­hal­ten. Während sich bei kleinen und mit­tleren Unternehmen die Rech­nungsle­gung auch weit­er­hin auf eine knapp gefasste Jahres­rech­nung – beste­hend aus Bilanz, Erfol­gsrech­nung und Anhang – beschränkt, müssen grössere Unternehmen unter anderem einen Lage­bericht sowie eine Geld­flussrech­nung erstellen und im Anhang zusät­zliche Angaben offen leg­en. Unter bes­timmten Bedin­gun­gen erfol­gen die Anwen­dung eines anerkan­nten Rech­nungsle­gungs­stan­dards und/oder die Erstel­lung ein­er Konzernrechnung.