Der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen (veb.ch) hat kürzlich die Broschüre “Das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht” nach dem Obligationenrecht (OR) veröffentlicht, die eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts beinhaltet.
Einleitend heisst es in dieser Synopsis:
Das […] neue Rechnungslegungsrecht (32. Titel des Obligationenrechts) schafft eine einheitliche Ordnung für alle juristischen Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 500‘000 CHF. Die Vorschriften enthalten jedoch klar differenzierte Anforderungen je nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Stiftung. Strengere Spezialgesetze bleiben zudem vorbehalten. Während sich bei kleinen und mittleren Unternehmen die Rechnungslegung auch weiterhin auf eine knapp gefasste Jahresrechnung – bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang – beschränkt, müssen grössere Unternehmen unter anderem einen Lagebericht sowie eine Geldflussrechnung erstellen und im Anhang zusätzliche Angaben offen legen. Unter bestimmten Bedingungen erfolgen die Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards und/oder die Erstellung einer Konzernrechnung.