4A_398/2011: Finanzplanungsvertrag als Mischung aus Auftrag und Werkvertrag

Das BGer erwäh­nt in einem anson­sten wenig ergiebi­gen Urteil, dass das HGer ZH den Ver­trag über die Finanz­pla­nung wie fol­gt qual­i­fiziert habe:

Die Vorin­stanz stellte der materiellen Prü­fung der Schadenser­satz­forderung Erwä­gun­gen zur rechtlichen Qual­i­fika­tion von Ver­mö­gensver­wal­tungs- und Finanz­pla­nungsverträ­gen voran. Sie erwog, Ver­mö­gensver­wal­tungsverträge unter­stün­den den Regeln des ein­fachen Auf­trags nach Art. 394 ff. OR. Bei der Finanz­pla­nung gehe es um eine ganzheitliche Beratungs­di­en­stleis­tung. Dabei han­dle es sich um eine Mis­chung aus Auf­trag und Werkver­trag, wobei der Auf­trag im Vorder­grund ste­he.