Ausgewählte Entwicklungen im europäischen Kartellrecht (KW 12–14)

1. Kartel­lver­bot

Die Kom­mis­sion büsst gemäss Pressemit­teilung vom 28. März 2012 ins­ge­samt 14 inter­na­tion­al tätige Spedi­tion­sun­ternehmen, darunter die zwei Schweiz­er Logis­tikkonz­erne Kühne + Nagel und Panalpina, wegen der Beteili­gung an Preiskartellen (siehe unseren Bericht).

2. Miss­brauch­skon­trolle
Die Kom­mis­sion hat mit Pressemit­teilung vom 3. April 2012 die Eröff­nung zweier Unter­suchun­gen gegen Motoro­la Mobil­i­ty Inc. bekan­nt gegeben. In den Ver­fahren geht es um Paten­trechte, ohne die bes­timmte Indus­trienor­men gar nicht erst ver­wen­det wer­den kön­nen. Wegen der grundle­gen­den Bedeu­tung dieser Patente müssen sich die Patentin­hab­er gegenüber den Nor­mung­sor­gan­i­sa­tio­nen verpflicht­en, ihren Konkur­renten Zugang zu den patent­geschützten Tech­nolo­gien zu gewähren. Die Konkur­renten ver­fü­gen unter gegebe­nen Voraus­set­zun­gen über einen Anspruch auf die Lizen­zver­gabe (cf. dazu auch die Recht­sprechung des deutschen BGH in KZR 39/06, Orange-Book-Stan­dard).
Aus kartell­rechtlich­er Sicht gewähren die Patentin­hab­er ihren Konkur­renten dann einen wet­tbe­werb­skon­for­men Zugang zu den geschützten Tech­nolo­gien, wenn sie die Lizen­zen zu FRAND-Kon­di­tio­nen vergeben, wozu sie sich gegenüber den Nor­mung­sor­gan­i­sa­tio­nen unwider­ru­flich verpflicht­en müssen (sog. FRAND-Selb­stverpflich­tung; FRAND=“fair, rea­son­able and non-discriminatory”).
Motoro­la ste­ht nun im Ver­dacht, bes­timmte Paten­trechte, welche etwa für das Ein­hal­ten von Mobil­funk­stan­dards wie UMTS zwin­gend benötigt wer­den, miss­bräuch­lich ver­wen­det zu haben, um den Wet­tbe­werb auf dem EU-Bin­nen­markt zu ver­fälschen. Dies unter Umge­hung von entsprechen­den FRAND-Selb­stverpflich­tun­gen. Die Ver­fahren gegen Motoro­la ste­hen dabei laut Pressemit­teilung zum einen in Zusam­men­hang mit Beschw­er­den von Apple und Microsoft, wonach die Ver­gabe der fraglichen Lizen­zen zu unfairen Bedin­gun­gen erfolge. Zum anderen hat­te Motoro­la gegen die Haupt­pro­duk­te von Apple und Microsoft (iPhone/iPad, Win­dows, XBox) auf Basis der Patente einst­weilige Ver­fü­gun­gen erwirkt, was die Kom­mis­sion wegen der FRAND-Selb­stverpflich­tung eben­falls unter dem Gesicht­spunkt wet­tbe­werb­swidri­gen Ver­hal­tens unter­sucht.
3. Zusam­men­schlusskon­trolle

Die Kom­mis­sion hat sich in den ver­gan­genen Wochen unter anderem mit fol­gen­den Zusam­men­schlussvorhaben beschäftigt:
M.6439: Joint Ven­ture zwis­chen AGRANA und RWA (bei­de AT); Märk­te für Apfel­saftkonzen­trat auf der gesamten Liefer­kette von der Pro­duk­tion bis zu den nachge­lagerten Getränke­herstellern sowie Märk­te für andere frucht­basierte Erzeug­nisse (genehmigt, 4. April 2012).
M.6470: Über­nahme von Deutsch (FR) durch TE Con­nec­tiv­i­ty (US); Märk­te für elek­tro­n­is­che Verbindung­stech­nik für indus­trielle Anwen­dun­gen, Nutz­fahrzeuge, Luft- und Raum­fahrt sowie Vertei­di­gung (genehmigt, 2. April 2012).
M.6458: Über­nahme des Musikgeschäfts von EMI Group durch Uni­ver­sal Music Group; Märk­te im Bere­ich des Grosshan­dels für physis­che und dig­i­tale Ton­träger. Gemäss Pressemit­teilung rech­net die Kom­mis­sion mit ein­er markan­ten Zunahme des Mark­tan­teils und der Mark­t­macht von Uni­ver­sal infolge des Zusam­men­schlusses. Die Kom­mis­sion scheint dabei neben der Nach­fragemacht der Kun­den auch die Musikpi­ra­terie qua­si als diszi­plin­ieren­den Wet­tbe­werb­s­druck erzeu­gen­den “Mark­tbe­standteil” zu berücksichtigen: 

Nach dem derzeit­i­gen Stand der Unter­suchung wäre das Unternehmen nach der Über­nahme fast dop­pelt so groß wie der näch­st­größte Wet­tbe­wer­ber im EWR, so dass es voraus­sichtlich wed­er durch die verbleiben­den Wet­tbe­wer­ber auf dem Markt, noch durch die Nach­fragemacht der Kun­den oder das Risiko der soge­nan­nten Musikpi­ra­terie hin­re­ichen­dem Druck aus­ge­set­zt wäre.

Aus den erwäh­n­ten Grün­den hat die Kom­mis­sion entsch­ieden, das Zusam­men­schlussvorhaben näher zu unter­suchen. Die 90-tägige Frist für die ver­tiefte Prü­fung läuft bis zum 8. August 2012 (ver­tiefte Prü­fung, 23. März 2012).