1. Kartellverbot
Die Kommission büsst gemäss Pressemitteilung vom 28. März 2012 insgesamt 14 international tätige Speditionsunternehmen, darunter die zwei Schweizer Logistikkonzerne Kühne + Nagel und Panalpina, wegen der Beteiligung an Preiskartellen (siehe unseren Bericht).
2. Missbrauchskontrolle
Die Kommission hat mit Pressemitteilung vom 3. April 2012 die Eröffnung zweier Untersuchungen gegen Motorola Mobility Inc. bekannt gegeben. In den Verfahren geht es um Patentrechte, ohne die bestimmte Industrienormen gar nicht erst verwendet werden können. Wegen der grundlegenden Bedeutung dieser Patente müssen sich die Patentinhaber gegenüber den Normungsorganisationen verpflichten, ihren Konkurrenten Zugang zu den patentgeschützten Technologien zu gewähren. Die Konkurrenten verfügen unter gegebenen Voraussetzungen über einen Anspruch auf die Lizenzvergabe (cf. dazu auch die Rechtsprechung des deutschen BGH in KZR 39/06, Orange-Book-Standard).
Aus kartellrechtlicher Sicht gewähren die Patentinhaber ihren Konkurrenten dann einen wettbewerbskonformen Zugang zu den geschützten Technologien, wenn sie die Lizenzen zu FRAND-Konditionen vergeben, wozu sie sich gegenüber den Normungsorganisationen unwiderruflich verpflichten müssen (sog. FRAND-Selbstverpflichtung; FRAND=“fair, reasonable and non-discriminatory”).
Motorola steht nun im Verdacht, bestimmte Patentrechte, welche etwa für das Einhalten von Mobilfunkstandards wie UMTS zwingend benötigt werden, missbräuchlich verwendet zu haben, um den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt zu verfälschen. Dies unter Umgehung von entsprechenden FRAND-Selbstverpflichtungen. Die Verfahren gegen Motorola stehen dabei laut Pressemitteilung zum einen in Zusammenhang mit Beschwerden von Apple und Microsoft, wonach die Vergabe der fraglichen Lizenzen zu unfairen Bedingungen erfolge. Zum anderen hatte Motorola gegen die Hauptprodukte von Apple und Microsoft (iPhone/iPad, Windows, XBox) auf Basis der Patente einstweilige Verfügungen erwirkt, was die Kommission wegen der FRAND-Selbstverpflichtung ebenfalls unter dem Gesichtspunkt wettbewerbswidrigen Verhaltens untersucht.
3. Zusammenschlusskontrolle
Die Kommission hat sich in den vergangenen Wochen unter anderem mit folgenden Zusammenschlussvorhaben beschäftigt:
M.6439: Joint Venture zwischen AGRANA und RWA (beide AT); Märkte für Apfelsaftkonzentrat auf der gesamten Lieferkette von der Produktion bis zu den nachgelagerten Getränkeherstellern sowie Märkte für andere fruchtbasierte Erzeugnisse (genehmigt, 4. April 2012).
M.6470: Übernahme von Deutsch (FR) durch TE Connectivity (US); Märkte für elektronische Verbindungstechnik für industrielle Anwendungen, Nutzfahrzeuge, Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung (genehmigt, 2. April 2012).
M.6458: Übernahme des Musikgeschäfts von EMI Group durch Universal Music Group; Märkte im Bereich des Grosshandels für physische und digitale Tonträger. Gemäss Pressemitteilung rechnet die Kommission mit einer markanten Zunahme des Marktanteils und der Marktmacht von Universal infolge des Zusammenschlusses. Die Kommission scheint dabei neben der Nachfragemacht der Kunden auch die Musikpiraterie quasi als disziplinierenden Wettbewerbsdruck erzeugenden “Marktbestandteil” zu berücksichtigen:
“Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchung wäre das Unternehmen nach der Übernahme fast doppelt so groß wie der nächstgrößte Wettbewerber im EWR, so dass es voraussichtlich weder durch die verbleibenden Wettbewerber auf dem Markt, noch durch die Nachfragemacht der Kunden oder das Risiko der sogenannten Musikpiraterie hinreichendem Druck ausgesetzt wäre.”
Aus den erwähnten Gründen hat die Kommission entschieden, das Zusammenschlussvorhaben näher zu untersuchen. Die 90-tägige Frist für die vertiefte Prüfung läuft bis zum 8. August 2012 (vertiefte Prüfung, 23. März 2012).