Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gestern Ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 veröffentlicht. Einen Schwerpunkt des Berichts bilden die Ausgliederung der Bundesanwaltschaft aus der Bundesverwaltung mit Inkrafttreten des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) sowie die Unterstellung unter die Oberaufsicht des Parlaments und die direkte Aufsicht einer selbständigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Zudem werden die Auswirkungen der gesamtschweizerischen Strafprozessordung (StPO) auf die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft im Berichtsjahr thematisiert.
Die Medienmitteilung über den aktuellen Tätigkeitsbericht hält unter anderem folgende Zahlen fest:
Im Jahr 2011 war ein deutlicher Anstieg der hängigen Strafuntersuchungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Es gab aber auch fast doppelt so viele Neueröffnungen von Strafuntersuchungen wie im Vorjahr. Gleichzeitig liegt die Erledigungsquote mit 174 gegenüber 107 im Vorjahr höher (zu den Erledigungen werden Einstellungen und Strafbefehle, Anklageerhebungen gezählt). Eine zentrale Aufgabe der BA ist die passive Rechtshilfe. So wurde im Berichtsjahr auf konstant hohem Niveau ausländischen Strafverfolgungsbehörden in über 70 Fällen Rechtshilfe gewährt.
Der Tätigkeitsbericht 2011 der Bundesanwaltschaft kann hier abgerufen werden.