Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2011

Die Bun­de­san­waltschaft (BA) hat gestern Ihren Tätigkeits­bericht für das Jahr 2011 veröf­fentlicht. Einen Schw­er­punkt des Berichts bilden die Aus­gliederung der Bun­de­san­waltschaft aus der Bun­desver­wal­tung mit Inkraft­treten des Straf­be­hör­de­nor­gan­i­sa­tion­s­ge­set­zes (StBOG) sowie die Unter­stel­lung unter die Ober­auf­sicht des Par­la­ments und die direk­te Auf­sicht ein­er selb­ständi­gen Auf­sichts­be­hörde über die Bun­de­san­waltschaft (AB-BA). Zudem wer­den die Auswirkun­gen der gesamtschweiz­erischen Straf­prozes­sor­dung (StPO) auf die Tätigkeit der Bun­de­san­waltschaft im Bericht­s­jahr thematisiert.

Die Medi­en­mit­teilung über den aktuellen Tätigkeits­bericht hält unter anderem fol­gende Zahlen fest:

Im Jahr 2011 war ein deut­lich­er Anstieg der hängi­gen Stra­fun­ter­suchun­gen gegenüber dem Vor­jahr zu verze­ich­nen. Es gab aber auch fast dop­pelt so viele Neueröff­nun­gen von Stra­fun­ter­suchun­gen wie im Vor­jahr. Gle­ichzeit­ig liegt die Erledi­gungsquote mit 174 gegenüber 107 im Vor­jahr höher (zu den Erledi­gun­gen wer­den Ein­stel­lun­gen und Straf­be­fehle, Anklageer­he­bun­gen gezählt). Eine zen­trale Auf­gabe der BA ist die pas­sive Recht­shil­fe. So wurde im Bericht­s­jahr auf kon­stant hohem Niveau aus­ländis­chen Strafver­fol­gungs­be­hör­den in über 70 Fällen Recht­shil­fe gewährt.

Der Tätigkeits­bericht 2011 der Bun­de­san­waltschaft kann hier abgerufen werden.