Bundesrat: Schweiz zum Abschluss von Steuerinformationsabkommen bereit

Der Bun­desrat hat beschlossen, den inter­na­tionalen Amt­shil­fe­s­tandard nicht nur in Dop­pelbesteuerungsabkom­men, son­dern auch in so genan­nten Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men zu vere­in­baren.

Mit diesem Beschluss kommt die Schweiz ein­er Auf­forderung des Glob­al Forum über Trans­parenz und Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuer­sachen nach, auch mit inter­essierten Staat­en und Ter­ri­to­rien eine gegen­seit­ige Amt­shil­fe nach dem inter­na­tionalen Stan­dard zu vere­in­baren, mit denen kein wirtschaftlich­es Inter­esse am Abschluss eines umfassenden Dop­pelbesteuerungsabkom­mens (DBA) besteht.

DBA und Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men sind grund­sät­zlich gle­ich­w­er­tige Instru­mente für die Vere­in­barung ein­er stan­dard­kon­for­men Amt­shil­febes­tim­mung. DBA sind jedoch umfassender und regeln pri­or­itär die Ver­mei­dung von Doppelbesteuerung.

Gle­ichzeit­ig hat der Bun­desrat einen vom EFD in Zusam­me­nar­beit mit dem EDA erstell­ten Bericht über die Möglichkeit solch­er Infor­ma­tion­s­abkom­men mit Entwick­lungslän­dern gut­ge­heis­sen. Dieser Bericht kommt unter anderem zum Schluss, dass es für die Schweiz sin­nvoll sein kann, mit Entwick­lungslän­dern Steuer­abkom­men abzuschliessen. Damit kann ein Beitrag zur Unterbindung ille­galer Finanzflüsse und zur Stärkung der Integrität des Schweiz­er Finanz­platzes geleis­tet werden.