Bundesrat: Umsetzung revidierter FATF-Empfehlungen und Verabschiedung D/UK-Abkommen sowie IQG

Der Bun­desrat hat ein­er­seits die Botschaft zu den Quel­len­s­teuer­abkom­men mit Deutsch­land und UK und zum Bun­des­ge­setz über die inter­na­tionale Quel­lenbesteuerung (IQG) ver­ab­schiedet und ander­seits eine inter­de­parte­men­tale Arbeits­gruppe unter der Leitung des EFD einge­set­zt, die Vorschläge zur Umset­zung der rev­i­dierten Empfehlun­gen der Finan­cial Action Task Force (FATF) machen soll.

  1. Der Bun­desrat hat die Quel­len­s­teuer­abkom­men mit Deutsch­land und UK sowie den Entwurf zum IQG im Rah­men ein­er gemein­samen Botschaft behan­delt und diese ver­ab­schiedet. Das EFD hat einen Bericht über die Vernehm­las­sungsergeb­nisse zum Erlass des IQG veröf­fentlicht. Sowohl die Abkom­men als auch das Gesetz sollen am 1. Jan­u­ar 2013 in Kraft treten. Die Botschaft und der Bericht des EFD über die Vernehm­las­sungsergeb­nisse zum Erlass des IQG sind elek­tro­n­isch verfügbar.
  2. Die FATF hat am 16. Feb­ru­ar 2012 eine Teil­re­vi­sion der Stan­dards zur Bekämp­fung der Geld­wäscherei, der Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung und neu zur Bekämp­fung der Finanzierung von Massen­ver­nich­tungswaf­fen ver­ab­schiedet. Die Schweiz, die der FATF seit deren Grün­dung 1989 ange­hört, beteiligte sich aktiv an den Revi­sion­sar­beit­en.

    Wichtig­ste Neuerun­gen sind namentlich:

    • die Qual­i­fizierung von schw­eren Steuerde­lik­ten als Vor­tat zur Geldwäscherei,
    • die Klärung der Bes­tim­mungen zur Ermit­tlung des wirtschaftlich Berechtigten von juris­tis­chen Per­so­n­en (ins­beson­dere juris­tis­che Per­so­n­en mit Inhab­er­ak­tien) und Trusts,
    • der Ein­schluss auch von inländis­chen poli­tisch exponierten Per­so­n­en (PEPs) in die beste­hen­den Empfehlungen,
    • ein neuer Stan­dard über die Umset­zung von geziel­ten Finanzsank­tio­nen im Rah­men der UNO-Res­o­lu­tio­nen zur Ver­hin­derung der Pro­lif­er­a­tion von Massen­ver­nich­tungswaf­fen sowie
    • die Ver­ankerung des risiko-basierten Ansatzes als effizien­testes Instru­ment zur Bekämp­fung der Finanzkriminalität.

    Die rev­i­dierten Stan­dards erfordern auch in der Schweiz in gewis­sen Bere­ichen eine Anpas­sung des beste­hen­den Dis­pos­i­tivs. Der Bun­desrat hat deshalb unter der Leitung des EFD eine inter­de­parte­men­tale Arbeits­gruppe einge­set­zt mit dem Auf­trag, bis Anfang 2013 eine Vernehm­las­sungsvor­lage auszuarbeiten. 

Link zur Mit­teilung des Bun­desrates.